29. Verhandlungstag im Berliner Tresorraubprozess: Richter deutet milde Strafen an

Am 7. Mai wurde nun schon zum 29. Mal im 49 Millionen-Prozess vor dem Landgericht Berlin-Moabit verhandelt. Das Ende dieses Prozesses ist absehbar und so waren Viele nicht überrascht davon, dass der Richter mildere Konsequenzen als anfangs erwartet andeutete. Folgende Hinweise des Vorsitzenden lassen dies schon jetzt vermuten:

• Hinsichtlich der angeklagten schweren Brandstiftung könnte man laut des Vorsitzenden auch von einer versuchten Brandstiftung ausgehen, weil der durch den Brand entstandene Schaden hinter dem Schaden aus dem Einbruch zurückbleibt.

• Eine Verurteilung des Angeklagten Mahmoud M. muss nicht wegen besonders schweren Diebstahls erfolgen. Infrage käme auch die mildere Beihilfe zu besonders schweren Diebstahl.

• Da inzwischen klar ist, dass die Berechnung des Wertes der bei Watchmaster eingelagerten Uhren sich schwierig gestaltet, würde man den angegeben Verkaufswert mit einem Abschlag von 25% ansetzen, was die Schadensumme mindert.

Der Vorsitzende fragte auch nach weiteren Beweisanträgen. Rechtsanwalt Conen beantragt die Freigabe und Verlesung der Kontoauszüge der „Valvero GmbH“ für den Zeitraum Juni bis Dezember 2022. Aus diesen werde sich ergeben, dass aus dem vom Kronzeugen Thomas S. behaupteten Geldwäschegeschäften sehr große Summen einfach so verschwunden sind, sehr große Summen also irgendwo vorhanden sind. Die Behauptung von Thomas S., dass er seine finanziellen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann, können dadurch widerlegt werden. Gegen seinen Mandanten Bilall M. sieht Rechtsanwalt Conen keinen Hinweis auf eine Tatbeteiligung mehr. Auch in einem anderen Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe habe S. bei seiner Aussage zu keiner Zeit behauptet, dass die Idee für den Einbruch von Bilall M. stammt. Vielmehr habe sich der Kronzeuge und ehemalige Geschäftsführer nach dem Einbruch in die Schließfachanlage sogar noch mit dem Mitangeklagten Bilall M. getroffen, um die Finanzierung eines geplanten Hauskaufs zu besprechen.

Den nächsten Beweisantrag stellte Herr Rechtsanwalt Albers, der Verteidiger des Angeklagten Muhammet H. Herr Albers beantragte die Verlesung von Emails (und deren Anhänge) des Vorsitzenden, die nach Verhandlungsbeginn bei den Anwälten eingegangen sind. Mehrfach war ja schon bemängelt worden, dass den Verteidigern Informationen vorenthalten werden. Jetzt beantragte Herr Albers die Verlesung von 7200 Seiten (!) seiner Meinung nach zu spät eingegangener Informationen. Im bisherigen Verfahren hätten den Verteidigern nicht alle Akten vorgelegen. Noch immer werden immer wieder neue Akten eingereicht, was den Abschluss des Beweisverfahrens erschwert und verzögert.

Der Vorsitzende nennt den Antrag eine Verfahrensrüge. Er wird zum nächsten Verhandlungstag darauf reagieren. Die Staatsanwaltschaft hält das eher für eine Angelegenheit der zu erwartenden Revision. – dieser geht also schon davon aus, dass die Entscheidung des Gerichts auf Rechtsfehler überprüft werden wird.

Der Vorsitzende kündigt außerdem an, dass zum nächsten Verhandlungstag am 23.05. das letzte Mal Beweisanträge gestellt werden können. Die Verteidiger Conen und Stucke widersprechen dem vehement. Daraufhin nimmt der Vorsitzende diese Fristsetzung zurück. Rechtsanwalt Stucke bezweifelt zudem den behaupteten Schaden, da es dafür keine ausreichenden Belege gibt.

Außerdem gab es weitere Fragen der Verteidiger an den Kronzeugen. Auf die Frage des Vorsitzenden an Thomas S., ob dieser sich diesen Fragen stellen möchte, verneinte der Kronzeuge. Thomas S. war nicht bereit, Fragen zu beantworten. Eine weitere negative Glanzleistung der Staatsanwaltschaft folgte: Der Staatsanwalt führte aus, dass die angekündigten – für die Wahrheitsfindung und Beweisführung bedeutenden – Berichte über Kontobewegungen zwischen der damaligen Valvero GmbH und der Bayern LB (Belege über Goldkäufe) noch nicht fertig gestellt sind und diese bis zum Prozessende auch nicht mehr erbracht werden. Wie dies nun hinsichtlich des Kronzeugen und der Mitangeklagten bei der späteren Urteilsverkündung gewürdigt wird, bleibt abzuwarten.

Weiter geht es am 23. Mai und wir dürfen gespannt sein, wie es weitergeht.

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