4. EU-Führerscheinrichtlinie verabschiedet!

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie ist verabschiedet – Digitaler Führerschein bis 2030. Lesen Sie hier die wichtigsten Neuerungen.

Die Europäische Union hat einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung des Straßenverkehrs gemacht: Das EU-Parlament hat am 21. Oktober 2025 die vierte Führerscheinrichtlinie beschlossen. Damit wird der digitale Führerschein EU-weit Realität – spätestens bis zum Jahr 2030 soll er in allen Mitgliedstaaten eingeführt sein.

Einheitlicher digitaler Führerschein für Europa

Künftig soll der Führerschein nicht nur in physischer Form, sondern auch digital auf dem Smartphone verfügbar sein. Ziel ist eine europaweit einheitliche Lösung, die Verwaltungsverfahren vereinfacht und den Führerscheinerwerb digital abbildet – von der Antragstellung bis zur Ausstellung.
Allerdings steht Deutschland hier noch vor großen Herausforderungen: Unterschiedliche IT-Systeme in den Behörden und fehlende Schnittstellen machen die Umsetzung komplexer als in anderen Ländern.

Modernisierte Ausbildung und neue Mobilitätsformen

In Zukunft sollen Fahrschulen in der gesamten EU auch neue Mobilitätsformen und Technologien in ihre Ausbildung integrieren. Dazu gehören unter anderem E-Scooter, Elektrofahrzeuge und Fahrerassistenzsysteme. Deutschland ist hier bereits vergleichsweise weit, sodass sich für Fahrschülerinnen und Fahrschüler hierzulande kaum Änderungen ergeben werden.

Streitpunkt Alkoholgrenze und neue Risiken

Keine Einigung gab es beim Thema Alkohol am Steuer: Eine geplante Null-Promille-Grenze für Fahranfänger wurde aus dem Entwurf gestrichen. Experten wie der TÜV-Verband kritisieren diese Entscheidung als verpasste Chance für mehr Verkehrssicherheit. Alkohol bleibt eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr.

Kritisch bewertet wird zudem eine geplante Regelung, wonach 15-Jährige ohne Begleitung Fahrzeuge bis 2,5 Tonnen mit maximal 45 km/h fahren dürften. Fachleute sehen darin ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Kein Pflicht-Check für ältere Fahrer

Auch der Vorschlag, für ältere Verkehrsteilnehmer ab 75 Jahren Rückmeldefahrten einzuführen, wurde nicht umgesetzt. Diese freiwilligen Fahrüberprüfungen hätten ohne ärztliche Untersuchungen auskommen, aber dennoch zur Erhöhung der Sicherheit beitragen können.

Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit Klasse B

Künftig dürfen Inhaberinnen und Inhaber eines Führerscheins der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen – also auch größere Wohnmobile. Voraussetzung ist allerdings eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung, deren genaue Ausgestaltung den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Damit reagiert die EU auf den Trend zu immer schwereren Freizeitfahrzeugen und schafft zugleich mehr Rechtssicherheit für Reisende.

EU-weiter Entzug der Fahrerlaubnis

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft den EU-weiten Entzug der Fahrerlaubnis. Bisher galt: Wer in einem anderen EU-Land gegen Verkehrsregeln verstößt und dort den Führerschein verliert, konnte häufig in seinem Heimatland weiterfahren. Diese Lücke wird nun geschlossen.
Künftig werden schwerwiegende Verkehrsverstöße – etwa bei Alkohol– oder Drogenfahrten – an das Land weitergeleitet, das den Führerschein ausgestellt hat. Dort wird die Entscheidung dann ebenfalls wirksam, sodass Fahrverbote oder Entziehungen künftig EU-weit durchgesetzt werden. Ziel ist ein einheitlicheres und gerechteres Sanktionensystem innerhalb der Union.

Ganz wichtig: Bei einem Neuerwerb kommt das oben gesagte NICHT zum Tragen. Dann darf, trotz offener MPU, wieder gefahren werden. Auch in Deutschland. Die legale Umgehung der MPU durch Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis ist also weiterhin möglich.

Umsetzung in nationales Recht

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht zu übertragen – und ein weiteres Jahr, um die Umsetzung vorzubereiten. Auch in Deutschland wird die Führerscheinverordnung entsprechend angepasst werden müssen, bevor die Änderungen tatsächlich greifen.

Unsere Kanzlei berät Sie kompetent im Verkehrsrecht und unterstützt Sie, wenn es um Fragen rund um Fahrerlaubnis, Fahrverbote oder Entziehungen geht. Wir behalten für Sie den Überblick über die neuen Regelungen und vertreten Ihre Interessen.

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