49-Millionen-Coup von Berlin: im letzten Prozesstag des alten Jahres kommt Mitglied der Miri-Familie frei

im 49-Millionen-Coup von Berlin gab es zum Ende des Jahres durchaus noch Berichtenswertes. Am letzten Prozesstag des alten Jahres kam ein Mitglied der Miri-Familie frei.

Am 21.12.23 wurde vor dem Landgericht Moabit im 49-Millionen-Coup der Tresorräume Berlin zum letzten Mal im alten Jahr verhandelt. Dabei sorgte eine unerwartete Entscheidung für Furore: der mutmaßliche Ideengeber des Einbruchs in die Tresoranlage Fasanenstraße 77 und der Geldwäschegeschäfte mit dem Kronzeugen Thomas S. kam frei.

Zu Beginn der Verhandlung verlas der Vorsitzende aus einem Schriftsatz von Rechtsanwalt Hedrich, der Rayk F. als Zeugenbetreuer vertritt. Rayk F. ist ein bekannter ehemaliger Rockerboss der „Hells Angels“ und wirkt(e) zusammen mit dem Kronzeugen Thomas S. mit am Berliner Nacht- und Erotikclub „Chez Michelle“ am Kudamm (Marburger Straße). Dort war Thomas S. bis November 2022 sogar als Geschäftsführer tätig. Nun sollte Rayk F. vor Gericht befragt werden. Sein Zeugenbetreuer teilte jedoch mit, dass Herr F. erkrankt sei und sich darüber hinaus auf § 55 StPO berufe (Auskunftsverweigerungsrecht, wenn man sich durch die Befragung der Gefahr aussetzt, selbst wegen einer Straftat verfolgt zu werden).

Danach sprach der Verteidiger des Angeklagten Bilall M., Herr Rechtsanwalt Conen. Herr Conen fällt vielen Zuhörern immer wieder durch seine besonnene und auch schlichtende Art der Prozessführung einerseits, aber auch durch seine treffenden Argumentationen und unbeirrte Fachkompetenz bei Konfrontationen andererseits auf.

Am letzten Prozesstag des alten Jahres nahm Herr Conen Stellung zum Beweisantrag des Verteidigers des Kronzeugen und legte dar, dass die Argumente des Rechtsanwalt Tzschoppe mehr als dürftig waren und nur dazu dienen sollten, die Zeugen als unglaubwürdig zu präsentieren.

Nach einer 30-minütigen Unterbrechung nahm der Vorsitzende Bezug auf den Antrag des vorherigen Prozesstages von Rechtsanwalt Conen und verkündete, dass der Haftbefehl des Angeklagten Bilall M. aufgehoben wird und dieser aus der Haft zu entlassen sei. Der Vorsitzende begründete, dass nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kein dringender Verdacht der Mittäterschaft mehr bestehe. Herr M. wird derzeit lediglich als Gehilfe angesehen. Weder durch die Ermittlungen der Polizei noch durch die Aussagen des Mitangeklagten und Kronzeugen Thomas S. konnte sich der Haftgrund der Mittäterschaft des Bilall M. erhärten. Weiterhin sei der Angeklagte Erstverbüßer und selbstständig unternehmerisch tätig (Baugewerbe und Antiquitäten). Bilall M. befindet sich seit mehr als sieben Monaten in Untersuchungshaft und ist verheirateter Familienvater von fünf Kindern, was gegen eine Fluchtgefahr spricht.

Der Vorsitzende wies aber auch darauf hin, dass Billal M. vorerst weiterhin Angeklagter ist und wegen Beihilfe zu einer Straftat verdächtigt wird. Deshalb muss Herr M. auch künftig am Prozess teilnehmen.

Am 8. Januar des neuen Jahres wird der Prozess fortgesetzt. Wir werden Sie weiterhin über allen relevanten Informationen auf dem Laufenden halten.

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