Verschneite Verkehrsschilder und MPU

Was haben verschneite Verkehrsschilder mit der MPU (umgangssprachlich „Idiotentest“) zu tun? Das erfahren Sie heute in diesem Beitrag.

Einen Klassiker, um den es bei Schneefall häufig geht, nehme ich vorweg: Verschneite Windschutzscheibe. Diese müssen nämlich nicht ständig freigekratzt werden, damit Parkscheine / Parkscheiben dauerhaft sichtbar sind. Hier dürfen bei Schneefall oder vereisten Scheiben keine Knöllchen aufgrund schlechter Sichtbarkeit der Parknachweise verteilt werden.

Doch nun zu den verschneiten Verkehrsschildern und MPU: es ist allgemein bekannt, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur teuer werden, sondern auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen können. Hat jemand beispielsweise acht oder mehr Punkte gesammelt, wird der Führerschein automatisch entzogen und an der Fahreignung gezweifelt. Eine MPU, um die Fahrberechtigung wiederzuerlangen, wird angeordnet.

Doch wie verhält es sich, wenn die vorgesehenen Verkehrsschilder verschneit sind und man wegen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit geblitzt wurde? Hier kann der entscheidende Punkt, der zur Anordnung einer MPU führt, das Zünglein an der Waage sein.

Sind durch starken Schneefall nicht nur die Straßen, sondern auch Verkehrsschilder zugeschneit gilt vor allem:

  1. Der Sichtbarkeitsgrundsatz – das Verlehrsschild muss für den Verkehrsteilnehmer sichtbar sein
  2. Aber: Vorfahrt- und Stoppschilder sind anhand ihrer Form erkennbar und ausnahmslos gültig

Sichtbarkeitsgrundsatz bedeutet, dass die Verkehrsschilder von Verkehrsteilnehmern mit „raschem und beiläufigem Blick“ ohne weitere Überlegung erfassbar sein müssen. (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.3.2008 – Az.:3 C 18/07). Ist dies nicht möglich, müssen Sie beispielsweise kein Bußgeld oder gar Punkte hinnehmen. Wichtig dabei ist jedoch, dass Sie glaubhaft nachweisen können, dass das Verkehrsschild aufgrund der Wetterlage tatsächlich nicht rasch und beiläufig lesbar war (in erster Linie durch zeitnahe Fotos des betreffenden Verkehrsschildes oder in brisanteren Fällen durch ein späteres Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes).

Auch wenn nach einem vorherigen Entzug der Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h überschritten wird, rechtfertigt dies die Anordnung einer MPU. Wird eine positive Begutachtung nicht fristgerecht vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wenn Ihr Punktekonto also voll ist, weil Sie aufgrund der Wetterlage das auf die Geschwindigkeit hinweisende Verkehrsschild gar nicht beachten konnten, lohnt es sich, dagegen vorzugehen. Aber auch, wenn eine MPU bereits angeordnet und die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, gibt es die Möglichkeit, seine Fahrerlaubnis ohne die Absolvierung der MPU wiederzuerlangen: durch den offiziellen Erwerb der Fahrerlaubnis im europäischen Ausland.

Ob das in Ihrem Fall möglich ist und was Sie dabei beachten müssen, kann Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht – wenn gewünscht auch in einer telefonischen Beratung – erläutern. Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert und ist für Sie da: www.ra-hartmann.de

Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht


Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt Büros in Berlin und Oranienburg (Tel. 03301 – 53 63 00)