Haben Sie kürzlich einen Gebrauchtwagen außerhalb Ihrer Region gekauft? Ärgerlich, wenn kurz nach dem Autokauf Mängel auftreten, denn ein ortsfremder Händler pocht in der Regel drauf, dass Sie den Wagen am Ort des Verkäufers vorstellen und auch dort reparieren lassen. Zu Recht fragen Sie, bin ich wirklich dazu verpflichtet, dem Händler hinterherzulaufen und wo muss denn nun repariert werden? Günstig für den Käufer wäre dessen Wohnort. Das OLG München vertritt eine verbraucherfreundliche Auffassung. Danach ist der Erfüllungsort beim Kfz-Kauf regelmäßig der Wohnort des Käufers. Das gilt auch für die Nacherfüllung durch Nachbesserung.
Folgender Fall lag dem Urteil zugrunde. Der Käufer, ein Privatmann aus Bayern, hatte bei einem Kfz-Betrieb in Chemnitz einen „Gebrauchten“ gekauft. Wegen eines Mangels verlangte er Nachbesserung. An welchem Ort und auf wessen Kosten war nicht klar, der Händler bestand auf ein Vorführen des Wagens in seiner Werkstatt. Nach vergeblicher Fristsetzung – der Händler kam schlicht nicht – trat der Käufer vom Kaufvertrag zurück und verlangte den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Zu Recht, so die Vorinstanz und das Berufungsgericht. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Kfz-Händler verpflichtet sei, die gerügten Mängel am Wohnort des Käufers durchzusehen und reparieren zu lassen. Alternativ hätte das Autohaus das Fahrzeug abholen und nach Chemnitz zur Reparatur bringen können, mit anschließendem Rücktransport – Alles auf eigene Gefahr und natürlich ohne Kosten für den Käufer.
Die Rechtsprechung ist nicht unumstritten. Der Käufer hat alles auf eine Karte gesetzt, indem er nach Aufforderung zur Nachbesserung vom Kaufvertrag zurückgetreten ist. Das Gericht hätte auch verkäuferfreundlich entscheiden können, wie kürzlich das OLG Köln. Nach Auffassung der Kölner Richter sei es nach den üblichen Gepflogenheiten eine Selbstverständlichkeit, dass der Käufer seinen fahrbereiten Wagen in die Werkstatt bringt.
TIPP: da die Rechtsprechung in dieser Frage regional unterschiedlich ist, sollten Sie sich nicht auf eine Diskussion mit dem Autohaus einlassen. Wenn das Autohaus die Nachbesserung ablehnt, sollten Sie nicht selber versuchen, den Streit mit dem Autohaus zu klären. Hüten Sie sich vor allem davor, aus Trotz den Wagen in einer anderen Werkstatt reparieren zu lassen, denn ohne vorherige erfolglose Fristsetzung bleiben Sie auf den Kosten sitzen.