Blitzer-App: „eigentlich verboten..“

Millionen Deutsche haben ein Programm auf ihrem Handy, das sie vor Radarfallen warnt. Denn es geht häufig um den Führerschein. Doch Achtung: Für Autofahrer ist die Nutzung einer solchen Blitzer-App neuerdings verboten. Ebenso wie für das Rasen selbst droht hier ein Bußgeld: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg droht!

Warnt das Radio vor Radarfallen, ist das rechtlich in Ordnung. Lässt sich der Autofahrer hingegen von einem Programm auf seinem Handy (einer Blitzer-App) warnen, ist das verboten. So ist nun einmal die Rechtslage. § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung verbietet es Autofahrern, während der Fahrt eine Blitzer-App zu benutzen. Die Oberlandesgerichte Rostock (Az. 21 Ss Owi 38/17 [Z]) und Celle (Az. 2 Ss (OWi) 313/15) haben das bestätigt.

Ahndet die Polizei einen solchen Verstoß, bekommt der Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Die Strafdrohung scheint allerdings nicht viele Autofahrer zu beeindrucken. Allein die App Blitzer.de hat nach Angaben des Hamburger Anbieters Eifrig Media 3,5 Millionen aktive Nutzer.

So funktioniert die App Blitzer.de:
Bei Blitzer-Apps wie Blitzer.de melden Nutzer den Standort einer Radarfalle per Tastendruck übers Handy an den App-Anbieter. Ist ein Blitzer im System, bekommen alle Autofahrer, die diese App geöffnet und die Satellitenverbindung an ihrem Handy (GPS) aktiviert haben, eine Meldung, sobald sich das Auto dem Standort der Tempomessung nähert. Dies mit lauter werdenden Intervallen, damit man merkt, wann es „ernst“ wird. Die Grundversion der App Blitzer.de ist kostenlos. Sowohl für iOS als auch für Android gibt es zusätzlich eine kostenpflichtige „Pro“- beziehungsweise „Plus“-Variante.

Rechtslücke für Beifahrer und die Frage der Nachweisbarkeit
Verbot hin oder her, die Frage der Nachweisbarkeit ist aber eine ganz andere. Denn das schönste Gesetz bedarf für die Umsetzung eines Nachweises im (Ordnungswidrigkeiten-) Verfahren.
Und: das Verbot von Blitzer-Apps trifft laut Straßenverkehrsordnung nur den Fahrer eines Autos. Der Beifahrer ist nicht Führer eines Kraftfahrzeugs. Es ist also zum Beispiel erlaubt, dass der Beifahrer eine Blitzer-App auf seinem Handy nutzt und die Radarwarnungen während der Fahrt mündlich an den Fahrer weitergibt. Es wäre auch zulässig, wenn der Fahrer sich mit seinem Handy vor der Fahrt oder während einer Pause auf dem Rastplatz über die App informiert.

Google Maps auch in Deutschland bald mit Warnfunktion?
Google hat in einigen Regionen der Welt damit begonnen, seinen Dienst Google Maps mit neuen Funktionen auszustatten. Ob und in welcher Form eine Warnfunktion verfügbar sein wird, ist derzeit für Deutschland noch offen.