Corona und die Regulierung von Unfallschäden

Was hat Corona mit der Regulierung von Unfallschäden (Verkehrsunfällen) zu tun? Tatsächlich ist es so, dass Versicherer bei der Regulierung von Unfallschäden in letzter Zeit häufig die Corona-Pandemie als Argument heranziehen. Damit wollen sie Abstriche von Schadensersatzforderungen durchsetzen.

Wie kann dies funktionieren? Versicherer haben – man mag es kaum glauben – die sogenannte überholende Kausalität in Form eines erhöhten Versterbensrisikos vorgebracht. Dabei stellten sie in den Raum, dass ein coronabedingtes Vorversterben möglicherweise die Kausalität zwischen Unfallereignis und Eintritt des Todes beeinflussen könnte. Dies ist selbstverständlich in Anbetracht der extrem niedrigen Infektionsquoten und noch niedrigeren Todesfallquoten von vornherein zum Scheitern verurteilt. Gleichwohl kann man hieran sehen, wie die Versicherer dankbar Möglichkeiten für die Kürzung von Unfallschäden (in diesem Falle: Personenschäden) annehmen.

Weiter haben fast alle Versicherer auch bei den Schadenabteilungen auf Homeoffice umgestellt. Hiermit wird oftmals die verzögerte Bearbeitung begründet. Es liegt aber auf der Hand, dass sich durch Umstellung der Logistik keine negativen Folgen für die Schadenbearbeitung ergeben darf. Problematisch kann es allerdings werden, wenn sich die Erstellung notwendiger, insbesondere medizinischer Gutachten infolge der Gesamtsituation verzögert. Begutachtungstermine und Behandlungstermine könnten schwieriger zu erlangen sein. Hier kann durchaus ein Bearbeitungsstau entstehen. Dadurch kann es dann zu einer möglicherweise sogar erheblich verzögerten Übungsdauer kommen kann.

Urteile hierzu gibt es selbstverständlich noch nicht. Es wird dann immer die Frage gehen, wer in die Kosten verurteilt wird, wenn der Geschädigte Klage erhebt (möglicherweise aufgrund der Corona-Pandemie verfrüht). Im Rahmen von § 93 ZPO wird also an dieser Stelle in naher Zukunft zu entscheiden sein, ob die Versicherer gerechtfertigter Weise verzögert die Schadensfälle bearbeitet haben.

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