Blitzinfo Verkehrsrecht III

Bereits in den letzten beiden Ausgaben ist in Kurzform auf Urteile rund um das Auto hingewiesen worden. Aufgrund der positiven Resonanz soll daher heute erneut Stichpunktartig auf interessante Urteile aus dem Gebiet Verkehrsrecht hingewiesen werden. Wir sind immer auf der Suche nach neuen Informationen. Sofern Sie von interessanten Konstellationen oder Entscheidungen Kenntnis erlangen, teilen Sie uns dies daher bitte mit. Vielen Dank!

Auffahrunfall provoziert

Wer auffährt hat immer Schuld? Falsch. Ein Autofahrer hatte durch unnötiges Abbremsen einen Auffahrunfall provoziert und verwirkte damit den Anspruch auf Schadensersatz. Eine Zeugin sagte glaubwürdig aus, dass der vorausfahrende Autofahrer ohne erkennbaren Grund plötzlich stark abgebremst habe. Vermutlich wollte er den nachfolgenden Autofahrer verunsichern oder disziplinieren. Mit der plötzlichen und unnötigen Vollbremsung hatte der Fahrer gegen die Verkehrssicherheit verstoßen und dieses Verhalten ist als rücksichtslos und willkürlich zu werten, so das AG Frankfurt am Main. Die Richter wiesen auf Grund dessen die Klage auf Schadensersatz ab. (Aktenzeichen: 41 C 98/00-23)

Kein Schadensersatz bei Zusammenstoß auf Gehweg

Eine verbotswidrig auf dem Gehweg fahrende erwachsene Radfahrerin muss ihren Schaden selbst tragen, wenn sie mit einem Pkw zusammenstößt, der rückwärts aus einer Hofeinfahrt fährt und den Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Celle die Klage einer Radfahrerin gegen einen Autofahrer auf Schadensersatz zurück. Das Gericht war der Ansicht, dem Autofahrer sei kein Verschuldensvorwurf zu machen: Er sei langsam gefahren, habe beim Herausfahren mehrmals und schließlich am Ende der Ausfahrt nochmals gehalten. Die Betriebsgefahr des Pkw trete hinter dem Verschulden der Radfahrerin zurück. Diese fuhr verbotswidrig auf dem Gehweg, was ein grober Verkehrsverstoß sei. (Aktenzeichen: 14 U 222/02).

Alkoholfahrt

Wer bei einem Angetrunkenen im Pkw mitfährt, nimmt wissentlich ein Risiko in Kauf. Passiert ein Unfall, trägt der Betroffene an seinen Verletzungen ein erhebliches Mitverschulden und hat geringere Ansprüche auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen, so das OLG Koblenz (Aktenzeichen: 12 U 958/04).

Der Verfasser dieses Artikels ist Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt Büros in Berlin und Oranienburg (Tel. 03301 – 53 63 00).