Blitzinfo Verkehrsrecht II

Bereits in der letzten Ausgabe ist in Kurzform auf Urteile rund um das Auto hingewiesen worden. Heute soll dies fortgesetzt werden. Rund um das Thema Straßenverkehr ergehen ständig neue, wichtige Urteile. Hier ein Auszug von Entscheidungen, und einige Stichworte, die für den Bürger wichtig sind.

Unfall bei langsamer Fahrt

An einem dunklen Wintermorgen war ein Fahrzeugführer mit seinem PKW auf einen Bagger aufgefahren, welcher mit einer Geschwindigkeit von 6 km/h unterwegs war. De Autofahrer klagte gegen den Fahrer des Baggers und dessen Versicherung und bekam Recht. Der Baggerfahrer hatte die Gefahr von seinem Fahrzeug nicht ausreichend kenntlich gemacht und hätte zumindest die Warnblinkanlage einschalten müssen, so das OLG Düsseldorf. (Aktenzeichen: 14 U 53/98)

Unfall nach Sekundenschlaf

Der Autofahrer war während der Fahrt kurz eingenickt. Dadurch verschuldete er einen Unfall. Seine Vollkaskoversicherung war der Auffassung, der Versicherungsfall sei grob fahrlässig herbeigeführt worden. Sie weigerte sich, den Schaden zu begleichen. Das Gericht (hier das OLG Frankfurt) schloss sich dieser Argumentation nicht an. Ein kurzzeitiges Einschlafen stelle nur dann eine grobe Fahrlässigkeit dar, wenn der Fahrer vor dem Einnicken deutliche Anzeichen der Ermüdung feststellt und sich durch seine Weiterfahrt bewusst darüber hinweggesetzt hätte. Die Kaskoversicherung muss daher den Schaden ersetzen. (Aktenzeichen: 3 U 109/96).

Straßenbahn: Fahrer haftet nicht, wenn Fahrgast beim Einsteigen stürzt

Ein Straßenbahnfahrer handelt nicht sorgfaltswidrig, wenn er einen Fahrgast nicht bemerkt, der eine in der automatischen Straßenbahntür eingeklemmte Tasche festhält und deshalb beim Anfahren stürzt.

Magersucht: Führerschein kann entzogen werden

Magersüchtigen, die durch ihren starken Gewichtsverlust sehr geschwächt sind, kann der Führerschein entzogen werden. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht (VG) Stade und hielt damit einen angeordneten Führerscheinentzug aufrecht. Die betroffene Autofahrerin war von der Polizei nach einem Verkehrsunfall wegen ihres unkonzentrierten Fahrens und durch ihre dünne Figur aufgefallen. Sie wog seinerzeit nur 33 kg. Das VG war der Ansicht, ihre verzögerten Reaktionen und körperliche Unkoordiniertheit würden ein Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr darstellen. Der Führerschein wurde entzogen.

Der Verfasser dieses Artikels ist Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt Büros in Berlin und Oranienburg (Tel. 03301 – 53 63 00).