Falsche Geschwindigkeitsmessung

Geschwindigkeitskontrollen kommen immer mehr in Mode. Beispiel Berlin: Selbstverständlich will das Land durch die drastisch angestiegenen Verkehrskontrollen nur die Verkehrssicherheit erhöhen – und nicht etwa dem Bürger an den Geldbeutel. Zu dessen ausschließlichem Wohl sind denn auch im Jahr 2007 allein in Berlin 23 (In Worten: dreiundzwanzig) neue Messgeräte zur Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen angeschafft worden. Hat es erst einmal „geblitzt“, lässt der Bußgeldbescheid meist nicht lange auf sich warten. Der Betroffene sollte sich nun entscheiden, ob er sich verteidigen will oder nicht. Man muss natürlich nicht wegen jedem Verstoß zum Rechtsanwalt gehen. Man kann Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot auch akzeptieren und keinen Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Wenn aber eine Verteidigung erfolgen soll, dann am besten von Anfang an mit Hand und Fuß. Denn: Eine Geschwindigkeitsmessung ist nach den Erhebungen der Verkehrsrechts-Anwaltsvereinigung (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) häufiger fehlerhaft als bislang angenommen. Dies ergibt sich unter anderem aus einem Gutachten des Münchener Verkehrs-Sachverständigen Wolfgang Baumert, der sich im Auftrag des Amtsgerichts Stadtroda mit der Messgenauigkeit des häufig benutzten Geräts „Traffipax“ beschäftigt hat.

Baumert kommt nach seinen Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass „Traffipax“ durch Reflexionen verfälschte Messwerte verzeichnet, wenn es an Autobahnabschnitten mit Leitplanken eingesetzt wird. Als Beleg dienten ihm Filme, die an einer Messstelle auf der Autobahn 4 in Bayern entstanden sind. Einzelne Bilder wurden ausgelöst, obwohl im Funkstrahl überhaupt kein Auto war. Messwerte stammten von unbekannten Fahrzeugen, die sich gerade im Reflexionsbereich des Funkstrahls befanden. Zudem entstanden Lichtbilder, obwohl die betreffenden Autos langsamer fuhren als die an dem Gerät eingestellte „Geschwindigkeitsschranke“. Zur Auswertung freigegeben waren ferner Bilder, die zwei Fahrzeuge gleichzeitig im Funkstrahl zeigten, aber nur eine einzige Geschwindigkeit auswiesen. Auch dies bezeichnete der Sachverständige ausdrücklich als „Messwertverfälschung“. Diese Bilder hätte „Traffipax“ nach seiner Meinung annullieren müssen – ebenso Bilder, in denen Fahrzeuge vor der Antenne und zugleich im Reflexionsbereich fuhren. Dies war aber nicht der Fall.

Für seine Mess-Serie kam der Gutachter zu dem Schluss, das Gerät habe einen Defekt aufgewiesen und sei überdies von der Polizei nicht ordnungsgemäß eingesetzt gewesen. Die Verkehrsrechts-Anwälte gehen bundesweit von einer hohen Dunkelziffer fehlerhafter Tempo-Messungen zum Nachteil der betroffenen Autofahrer aus und empfehlen, in Zweifelsfällen die Messung juristisch überprüfen zu lassen. Die Verfahrenskosten übernimmt problemlos eine entsprechenden Rechtsschutzversicherung, wenn Verkehrsrecht mit versichert ist. Beachten Sie: Sie haben freie Anwaltswahl!

Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt ein Büro in der Bernauer Straße 29 in Oranienburg (Tel. 03301 – 53 63 00).