Die Führerscheinreform 2027 ist beschlossen. Lesen Sie hier, was sich bei Fahrschule, Theorieprüfung und Fahrstunden ändert.
Der Führerschein der Klasse B ist in Deutschland teuer geworden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr kostet ein Pkw Führerschein derzeit durchschnittlich rund 3.400 Euro. Die Bundesregierung will deshalb die Fahrschulausbildung grundlegend modernisieren.
Geplant sind mehr digitale Lernmöglichkeiten, weniger starre Vorgaben bei der praktischen Ausbildung, ein kleinerer Fragenkatalog für die Theorieprüfung und erstmals die Möglichkeit, Fahrpraxis mit einer privaten Begleitperson zu sammeln.
Doch welche Änderungen sind tatsächlich beschlossen? Wann tritt die Führerscheinreform in Kraft? Und dürfen Fahrschüler ab 2027 wirklich mit den Eltern auf öffentlichen Straßen üben?
Führerscheinreform 2027: Was ist bereits beschlossen?
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen.
Inzwischen befindet sich das Vorhaben im parlamentarischen Verfahren. Der Regierungsentwurf wurde am 29. Juli 2026 als Bundestagsdrucksache 21/7404 in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Wichtig ist: Die Führerscheinreform ist Stand August 2026 noch nicht vollständig in Kraft.
Der erste Durchgang im Bundesrat ist abgeschlossen. Weitere parlamentarische Beratungen stehen noch aus. Das Bundesministerium für Verkehr geht davon aus, dass die neuen Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten können, sofern Bundestag und Bundesrat das Rechtsetzungsverfahren ohne Verzögerungen abschließen.
Autofahrer und Fahrschüler sollten deshalb bei Meldungen über bereits feststehende Änderungen genau unterscheiden zwischen Regierungsbeschluss, Gesetzentwurf und tatsächlich geltendem Recht.
Warum soll der Führerschein günstiger werden?
Ein Führerschein der Klasse B kostet nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums derzeit durchschnittlich rund 3.400 Euro. Wie teuer der Führerschein im Einzelfall wird, hängt allerdings stark von Fahrschule, Region, Anzahl der benötigten Fahrstunden und Prüfungswiederholungen ab.
Die Bundesregierung möchte die Kosten insbesondere durch folgende Maßnahmen reduzieren:
• mehr digitales Lernen
• weniger starre Ausbildungsvorgaben
• weniger Bürokratie für Fahrschulen
• flexiblere praktische Ausbildung
• mehr Transparenz bei Fahrschulpreisen
• neue Möglichkeiten zum privaten Erwerb von Fahrpraxis
Eine bestimmte Ersparnis pro Führerschein wird allerdings nicht garantiert. Wie stark die Kosten tatsächlich sinken, wird sich erst nach Umsetzung der Reform zeigen.
Theorieunterricht künftig vollständig digital möglich
Eine der größten Veränderungen betrifft den Theorieunterricht. Nach den Reformplänen soll die bisherige Präsenzpflicht entfallen. Fahrschüler sollen sich das erforderliche theoretische Wissen künftig auch über digitale Lernangebote aneignen können. Möglich sein sollen insbesondere:
• Unterricht in der Fahrschule
• Online Unterricht
• digitale Lernangebote
• Lernen über eine App
• eine Kombination verschiedener Lernformen
Die Fahrschulen sollen selbst entscheiden können, welche Lernangebote sie bereitstellen. Damit soll insbesondere für Fahrschüler in ländlichen Regionen sowie für Personen mit langen Arbeits oder Ausbildungszeiten mehr Flexibilität entstehen. Die Theorieprüfung bleibt jedoch bestehen.
Wird der Fragenkatalog der Theorieprüfung kleiner?
Ja, auch der Fragenkatalog soll deutlich reduziert werden. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums umfasst der Fragenkatalog derzeit mehr als 1.100 Fragen. In den ursprünglichen Eckpunkten des Ministeriums wurden 1.169 Fragen genannt.
Geplant ist eine Reduzierung um etwa ein Drittel. Damit würde der Katalog rechnerisch auf ungefähr 780 Fragen sinken. Die häufig genannte Zahl von rund 840 Fragen ist deshalb nicht als bereits verbindlich festgelegte Endzahl zu verstehen. Entscheidend ist vielmehr das politische Ziel: weniger redundante und unnötig komplizierte Prüfungsfragen, gleichzeitig aber weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Verkehrssicherheit.
Private Übungsfahrten mit Eltern oder anderen Begleitpersonen
Besonders viel Aufmerksamkeit erhält eine weitere Neuerung: Fahrschüler sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der Fahrschule Fahrpraxis sammeln können.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Fahrschüler künftig einfach mit seinen Eltern auf öffentlichen Straßen fahren darf. Vorgesehen ist vielmehr ein gesetzlich geregelter und zunächst befristeter Modellversuch. Der geplante neue § 2e StVG soll die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse B unter Anleitung einer geeigneten Person Fahrpraxis erwerben können.
Nach dem Gesetzentwurf können unter anderem Anforderungen vorgesehen werden an:
• das Mindestalter des Fahrschülers
• die vorherige fahrpraktische Grundausbildung
• die Eignung der Begleitperson
• das Alter der Begleitperson
• deren Fahrerlaubnis und Fahrpraxis
• mögliche Punkte im Fahreignungsregister
• Alkohol, Cannabis und andere berauschende Mittel
• das verwendete Fahrzeug
• den Versicherungsschutz
• die Kennzeichnung des Fahrzeugs
• mögliche Geschwindigkeitsbeschränkungen
• Dokumentationspflichten
Die Begleitperson soll für diese Tätigkeit kein Geld erhalten dürfen.
Muss die Theorieprüfung vor einer privaten Übungsfahrt bestanden sein?
Nach den Plänen der Bundesregierung soll vor dem privaten Fahrpraxiserwerb zunächst ein bestimmter Ausbildungsstand erreicht sein. Die Bundesregierung nennt ausdrücklich die bestandene Theorieprüfung als Voraussetzung für die neue Ausbildungsform.
Private Fahrpraxis soll die professionelle Fahrschulausbildung ergänzen und nicht ersetzen.
Können Eltern dann überall mit ihren Kindern fahren?
Nein, jedenfalls nicht automatisch. Der geplante § 2e StVG sieht ein Modell vor, bei dem die Bundesländer entscheiden können, ob sie den Fahrpraxiserwerb unter Anleitung überhaupt zulassen.
Es handelt sich damit um ein sogenanntes Opt in Modell. Nimmt ein Bundesland teil und erhält der Fahrschüler die erforderliche Genehmigung, soll diese Genehmigung nach dem Regierungsentwurf Fahrten im gesamten Bundesgebiet ermöglichen.
Für Fahrschüler in Berlin und Brandenburg wird daher entscheidend sein, ob und wie die jeweiligen Länder das Modell tatsächlich umsetzen.
Sind private Übungsfahrten dann Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Nach heutiger Rechtslage darf ein Fahrschüler ohne Fahrerlaubnis grundsätzlich nur im gesetzlich zulässigen Rahmen der Fahrschulausbildung ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Der geplante § 2e StVG soll dafür eine ausdrückliche Ausnahme schaffen. Eine behördlich erteilte Genehmigung zum Fahrpraxiserwerb unter Anleitung soll für die Anwendung des § 21 StVG wie eine Fahrerlaubnis behandelt werden.
Ohne eine solche Genehmigung bleibt das Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis verboten. Gerade deshalb wäre es falsch, aus der geplanten Reform bereits jetzt abzuleiten, private Übungsfahrten seien generell erlaubt.
Was passiert mit den zwölf Sonderfahrten?
Bislang sind beim Führerschein der Klasse B zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
• fünf Überlandfahrten
• vier Autobahnfahrten
• drei Fahrten bei Dunkelheit
Diese feste Anzahl soll entfallen. Nach den Reformplänen sollen Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Fahrten bei Dunkelheit weiterhin Bestandteil der Fahrausbildung bleiben. Es soll jedoch nicht mehr für jeden Fahrschüler zwingend dieselbe Anzahl vorgeschrieben werden.
Künftig soll stärker der individuelle Ausbildungsstand entscheidend sein. Ein Fahrschüler, der bereits sicher fährt, könnte dadurch weniger verpflichtende Fahrstunden benötigen. Benötigt ein anderer Fahrschüler mehr Übung, kann der Fahrlehrer weiterhin zusätzliche Fahrstunden empfehlen.
Fahrsimulator soll stärker genutzt werden können
Auch Fahrsimulatoren sollen künftig eine größere Rolle bei der Ausbildung spielen. Dadurch könnten bestimmte Fahrsituationen kostengünstiger und ohne unmittelbares Risiko trainiert werden.
Simulatoren sollen die reale Fahrausbildung allerdings nicht vollständig ersetzen. Sie sollen vielmehr eine zusätzliche Ausbildungsmöglichkeit darstellen.
Mehr Transparenz bei den Preisen der Fahrschulen
Ein weiteres Problem beim Führerscheinerwerb sind die teilweise schwer vergleichbaren Kosten. Grundgebühr, Lernmaterial, Fahrstunden, Sonderfahrten und Gebühren für die Vorstellung zur Prüfung können sich zwischen Fahrschulen erheblich unterscheiden.
Die Bundesregierung plant deshalb, Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen künftig über die Mobilithek zugänglich zu machen. Dadurch sollen Fahrschüler und Eltern Fahrschulen leichter vergleichen können. Auch Vergleichsportale sollen diese Daten nutzen können.
Wird der Führerschein ab 2027 tatsächlich billiger?
Das ist derzeit nicht sicher vorherzusagen. Die Bundesregierung erwartet eine Kostensenkung. Vor allem weniger Pflichtstunden, digitales Lernen, private Fahrpraxis und weniger Verwaltungsaufwand könnten die Ausbildung günstiger machen.
Eine gesetzlich garantierte Preisreduzierung gibt es jedoch nicht. Fahrschulen kalkulieren ihre Preise weiterhin selbst. Auch die Anzahl der individuell erforderlichen Fahrstunden kann erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten haben.
Was gilt für Fahrschüler, die 2026 mit dem Führerschein beginnen?
Solange die neuen Vorschriften nicht in Kraft getreten sind, gilt weiterhin das bisherige Recht. Wer bereits 2026 mit der Fahrschulausbildung beginnt, kann sich deshalb nicht auf geplante Änderungen berufen.
Welche Übergangsregelungen für Fahrschüler gelten werden, die ihre Ausbildung vor Inkrafttreten der Reform begonnen haben, muss anhand der endgültigen Gesetzes und Verordnungsfassung beurteilt werden.
Führerscheinreform 2027: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
• Theorieunterricht soll vollständig digital möglich werden
• die bisherige Präsenzpflicht soll entfallen
• der Fragenkatalog soll um etwa ein Drittel reduziert werden
• die starre Zahl von zwölf Sonderfahrten soll entfallen
• praktische Ausbildung soll stärker am individuellen Können ausgerichtet werden
• private Fahrpraxis unter Anleitung soll in einem Modellversuch möglich werden
• die Bundesländer sollen über ihre Teilnahme an diesem Modell entscheiden können
• Fahrsimulatoren sollen stärker eingesetzt werden
• die reine Fahrzeit der praktischen Prüfung soll bei Klasse B mindestens 25 Minuten betragen
• Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen sollen transparenter werden
• Bürokratische Vorgaben für Fahrschulen sollen reduziert werden
Wann tritt die Führerscheinreform in Kraft?
Das Bundesministerium für Verkehr strebt ein Inkrafttreten Anfang 2027 an. Stand August 2026 ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Der Gesetzentwurf liegt inzwischen dem Deutschen Bundestag als Drucksache 21/7404 vor. Der erste Durchgang im Bundesrat wurde bereits abgeschlossen. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und der erforderlichen Zustimmung zu den entsprechenden Verordnungen steht endgültig fest, welche Regelungen tatsächlich ab welchem Zeitpunkt gelten.
FAQ – Häufige Fragen zur Führerscheinreform 2027
Darf ich ab 2027 mit meinen Eltern Autofahren üben?
Nicht automatisch. Vorgesehen ist ein genehmigungspflichtiger Modellversuch. Außerdem müssen die jeweiligen Bundesländer die Teilnahme ermöglichen.
Ersetzt das Üben mit den Eltern die Fahrschule?
Nein. Der private Fahrpraxiserwerb soll die professionelle Ausbildung ergänzen.
Muss ich vorher die Theorieprüfung bestehen?
Nach den derzeitigen Plänen ja.
Fallen die zwölf Sonderfahrten komplett weg?
Die starre Anzahl soll entfallen. Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Fahrten bei Dunkelheit sollen weiterhin zur Ausbildung gehören.
Kann ich die Theorie komplett über eine App lernen?
Nach der geplanten Reform soll ein vollständig digitaler Wissenserwerb möglich werden. Die endgültigen rechtlichen Vorgaben bleiben abzuwarten.
Wird die praktische Prüfung nur noch 25 Minuten dauern?
Nein. Vorgesehen sind mindestens 25 Minuten reine Fahrzeit bei einer gesamten Prüfungsdauer von mindestens 40 Minuten.
Wird der Führerschein garantiert günstiger?
Nein. Die Reform soll Kosten senken, garantiert aber keinen bestimmten Führerscheinpreis.
Quellen und weiterführende Rechtsgrundlagen
• Bundesministerium für Verkehr: Bezahlbarer Führerschein, Kabinettsbeschluss vom 20. Mai 2026
• Deutscher Bundestag: Informationen zum Regierungsentwurf und zur Bundestagsdrucksache 21/7404
• Bundesrat: Gesetzgebungsverfahren und Bundesratsdrucksachen
• Bundesministerium für Verkehr: Entwurf der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung
• § 21 StVG: Fahren ohne Fahrerlaubnis