Umschreibung Führerschein aus der Ukraine

Ein ukrainischer Führerschein kann in Deutschland umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt seit August 2026 ohne Prüfung. Lesen Sie hier die Einzelheiten.

Seit dem 18. August 2026 können zahlreiche ukrainische Führerscheine in Deutschland ohne theoretische und ohne praktische Fahrerlaubnisprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Die Ukraine wurde dafür in die Staatenliste der Anlage 11 FeV aufgenommen.

ACHTUNG: Es handelt sich hierbei NICHT um einen EU-Führerschein. Die hierfür gültige Rechtsprechung ist daher für unser Thema von heute ohne Bedeutung.

Für den ukrainischen Führerschein hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss für die Umschreibung seines gültigen ukrainischen Führerscheins grundsätzlich weder eine Fahrschule besuchen noch eine Theorieprüfung oder praktische Fahrprüfung absolvieren. Die Umschreibung erfolgt allerdings nicht automatisch. Sie muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

Was hat sich bei ukrainischen Führerscheinen geändert?
Bislang galt für ukrainische Fahrerlaubnisse eine besondere Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine.
Nun gibt es zusätzlich eine dauerhafte fahrerlaubnisrechtliche Grundlage für die vereinfachte Umschreibung.
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die Ukraine in Anlage 11 FeV aufgenommen. Die Verordnung wurde am 17. August 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die maßgeblichen Änderungen traten am 18. August 2026 in Kraft.

Für Inhaber eines gültigen ukrainischen Führerscheins bedeutet das einen erheblich einfacheren Weg zur deutschen Fahrerlaubnis.

Welche ukrainischen Führerscheinklassen können ohne Prüfung umgeschrieben werden?
Die prüfungsfreie Umschreibung ist für folgende ukrainische Fahrerlaubnisklassen vorgesehen:
• A1
• A
• B
• BE
• C1
• C1E
• C
• CE
• D1
• D1E
• D
• DE
Für diese Klassen sieht Anlage 11 FeV grundsätzlich weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung vor. Eine wichtige Besonderheit besteht bei der ukrainischen Klasse A1. Sie entspricht nach der neuen Regelung nicht der deutschen Klasse A1, sondern der deutschen Fahrerlaubnisklasse AM.

Muss ich für einen ukrainischen Führerschein noch eine Fahrprüfung machen?
Grundsätzlich nein.
Ist die betreffende ukrainische Fahrerlaubnisklasse in Anlage 11 FeV aufgeführt und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, entfällt sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung. Auch eine reguläre Fahrschulausbildung ist für die Umschreibung grundsätzlich nicht erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Nach § 31 Absatz 1a FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Prüfung verlangen, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse oder Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Eine solche Prüfung ist jedoch nicht der Regelfall. Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Entscheidend ist zunächst, dass tatsächlich eine gültige ukrainische Fahrerlaubnis vorhanden ist. Nach § 31 FeV muss der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis grundsätzlich durch den nationalen Führerschein nachgewiesen werden. Außerdem muss erklärt werden, dass die Fahrerlaubnis weiterhin gültig ist.

Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Angaben überprüfen. Typischerweise werden für den Antrag unter anderem benötigt:
• gültiger ukrainischer Führerschein im Original
• Reisepass oder anderes anerkanntes Ausweisdokument
• Aufenthaltstitel, soweit erforderlich
• biometrisches Passfoto
• gegebenenfalls eine Übersetzung des ukrainischen Führerscheins
• weitere Nachweise abhängig von der beantragten Fahrerlaubnisklasse

Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall verlangt werden, kann sich je nach zuständiger Fahrerlaubnisbehörde unterscheiden.

Wird der ukrainische Führerschein automatisch in einen deutschen Führerschein umgewandelt?
Nein.

Die neue Regelung bedeutet nicht, dass ukrainische Führerscheine automatisch zu deutschen Führerscheinen werden.
Der Inhaber muss einen Antrag auf Erteilung der entsprechenden deutschen Fahrerlaubnis stellen. Wird die deutsche Fahrerlaubnis erteilt, ist der deutsche Führerschein grundsätzlich nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Das ergibt sich aus § 31 Absatz 4 FeV. Die zuständige Behörde entscheidet anschließend über die weitere Behandlung des ukrainischen Führerscheins.

Was gilt für ukrainische Lkw und Bus Führerscheine?
Auch die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE können grundsätzlich ohne theoretische und praktische Prüfung umgeschrieben werden. Hier gelten allerdings zusätzliche Anforderungen.

Vor Ausstellung des deutschen Führerscheins müssen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die gesundheitliche Eignung und das Sehvermögen nachgewiesen werden. Bei Bus Fahrerlaubnissen können weitere Nachweise erforderlich sein.

Für Berufskraftfahrer muss außerdem zwischen der Fahrerlaubnis selbst und der Berufskraftfahrerqualifikation unterschieden werden. Die prüfungsfreie Umschreibung eines Führerscheins bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit als Lkw Fahrer oder Bus Fahrer erfüllt sind.

Sonderfall: Ukrainische Klasse C oder D wurde ohne Klasse B erteilt
Hier enthält die neue Regelung eine besonders wichtige Ausnahme.

In der Ukraine war es möglich, eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder D zu erwerben, ohne zuvor die Fahrerlaubnisklasse B zu besitzen. Das deutsche Fahrerlaubnisrecht sieht eine solche Konstellation nicht vor. Wurde eine ukrainische Fahrerlaubnis der Klasse C oder D ohne Klasse B erteilt, muss deshalb zunächst die deutsche Klasse B erworben werden.

Für die Erteilung dieser Klasse B sind dann Theorieprüfung und praktische Prüfung erforderlich. Erst anschließend können die entsprechenden Klassen C oder D unter den weiteren Voraussetzungen prüfungsfrei umgeschrieben werden.

Was kostet die Umschreibung eines ukrainischen Führerscheins?
Die Verwaltungsgebühren können sich je nach Fahrerlaubnisbehörde und Einzelfall unterscheiden.
In Berlin wird für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins ohne Prüfung derzeit eine Verwaltungsgebühr von 37,50 Euro genannt.

Zusätzliche Kosten können beispielsweise entstehen für:
• biometrisches Passfoto
• Übersetzung des ukrainischen Führerscheins
• medizinische Untersuchungen bei Lkw oder Bus Klassen
• Nachweise über das Sehvermögen
• weitere behördlich erforderliche Unterlagen
Die tatsächlich entstehenden Gesamtkosten hängen daher von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und dem konkreten Fall ab.

Wo muss die Umschreibung beantragt werden?
Zuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort.
Wer beispielsweise in Oranienburg oder im Landkreis Oberhavel wohnt, kann sich wegen der Anerkennung und Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel wenden. Bei einem Hauptwohnsitz in Berlin richtet sich die Antragstellung nach den dortigen Zuständigkeitsregeln für die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse.

Gerade bei älteren Führerscheinen, beschädigten Dokumenten, ungeklärter Gültigkeit oder ungewöhnlichen Fahrerlaubnisklassen kann es sinnvoll sein, die Voraussetzungen vor der Antragstellung rechtlich prüfen zu lassen.

Was hat der Schutzstatus mit dem ukrainischen Führerschein zu tun?
Hier muss zwischen zwei verschiedenen Rechtsfragen unterschieden werden:

Zum einen gibt es die besondere Anerkennung ukrainischer Fahrerdokumente für Personen mit vorübergehendem Schutz innerhalb der Europäischen Union.

Zum anderen gibt es nun die Möglichkeit, einen ukrainischen Führerschein nach § 31 FeV und Anlage 11 FeV in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.

Das sind zwei unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Der vorübergehende Schutz wurde inzwischen auf europäischer Ebene bis zum 4. März 2028 verlängert. Die neue Möglichkeit zur Umschreibung nach Anlage 11 FeV ist dagegen Teil des allgemeinen deutschen Fahrerlaubnisrechts. Gerade darin liegt die praktische Bedeutung der Neuregelung. Betroffene können nun prüfen, ob sie ihren ukrainischen Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchten, anstatt ausschließlich auf die vorübergehenden Sonderregelungen angewiesen zu sein.

Kann die Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung ablehnen?
Eine Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 FeV bedeutet nicht, dass jeder Antrag automatisch genehmigt werden muss.

Probleme können beispielsweise auftreten, wenn:
• die Gültigkeit des ukrainischen Führerscheins unklar ist
• Zweifel an der Echtheit des Dokuments bestehen
• der Führerschein nicht im Original vorgelegt werden kann
• die betreffende Fahrerlaubnisklasse nicht eindeutig festgestellt werden kann
• gesundheitliche Voraussetzungen für bestimmte Klassen nicht erfüllt sind
• besondere Umstände Zweifel an den erforderlichen Fahrkenntnissen begründen
• eine ukrainische Klasse C oder D ohne vorherige Klasse B erteilt wurde
In solchen Fällen sollte genau geprüft werden, auf welche Rechtsgrundlage die Fahrerlaubnisbehörde ihre Entscheidung stützt.

Ukrainischer Führerschein abgelehnt: Kann ein Anwalt helfen?
Rechtliche Beratung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn die Fahrerlaubnisbehörde die prüfungsfreie Umschreibung ablehnt oder zusätzliche Anforderungen stellt.

Das betrifft beispielsweise Streit über die Gültigkeit oder Echtheit eines Führerscheins, die Einordnung ukrainischer Fahrerlaubnisklassen oder die Frage, ob eine theoretische oder praktische Prüfung tatsächlich verlangt werden darf.

FAQ – Häufige Fragen zur Umschreibung ukrainischer Führerscheine
Kann ein ukrainischer Führerschein 2026 ohne Prüfung umgeschrieben werden?
Ja. Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine in Anlage 11 FeV aufgenommen. Für die dort genannten Fahrerlaubnisklassen sind grundsätzlich weder Theorieprüfung noch praktische Prüfung erforderlich.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Die maßgebliche Verordnung wurde am 17. August 2026 verkündet. Die Regelung zur Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 FeV gilt seit dem 18. August 2026.
Gilt die Regelung auch für die Klasse B?
Ja. Die ukrainische Fahrerlaubnisklasse B kann grundsätzlich ohne theoretische und praktische Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Muss ich meinen ukrainischen Führerschein abgeben?
Grundsätzlich ja. Nach § 31 Absatz 4 FeV wird der deutsche Führerschein grundsätzlich gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt.
Muss der ukrainische Führerschein noch gültig sein?
Ja. Für die Umschreibung muss grundsätzlich eine gültige ausländische Fahrerlaubnis nachgewiesen werden.
Brauche ich für die Umschreibung eine Fahrschule?
Bei den in Anlage 11 aufgeführten ukrainischen Fahrerlaubnisklassen ist eine reguläre Fahrschulausbildung grundsätzlich nicht erforderlich.
Gilt die prüfungsfreie Umschreibung auch für Lkw und Bus?
Ja. Auch C und D Klassen sind erfasst. Für diese Fahrerlaubnisklassen müssen allerdings insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an gesundheitliche Eignung und Sehvermögen erfüllt werden.
Was passiert mit der ukrainischen Klasse A1?
Die ukrainische Fahrerlaubnisklasse A1 wird der deutschen Klasse AM zugeordnet.
Wie lange gilt der Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine?
Der vorübergehende Schutz auf europäischer Ebene ist inzwischen bis zum 4. März 2028 verlängert worden. Die Umschreibung nach Anlage 11 FeV ist hiervon rechtlich zu unterscheiden.

Das Wichtigste in Kürze
Die Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 FeV ist eine erhebliche Erleichterung für Inhaber ukrainischer Fahrerlaubnisse in Deutschland.
Seit dem 18. August 2026 können die meisten der erfassten ukrainischen Fahrerlaubnisklassen ohne theoretische und ohne praktische Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Entscheidend bleiben jedoch die Gültigkeit des Führerscheins, die jeweilige Fahrerlaubnisklasse und mögliche Besonderheiten des Einzelfalls.
Wer Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde hat oder klären möchte, ob die eigene ukrainische Fahrerlaubnis prüfungsfrei umgeschrieben werden kann, sollte den konkreten Fall prüfen lassen.

Rechtsgrundlagen und Quellen
• § 31 Fahrerlaubnis Verordnung
• Anlage 11 Fahrerlaubnis Verordnung
• Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. August 2026
• Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 236
• Bundesratsdrucksache 318/26
• Durchführungsbeschluss EU 2026/1912 des Rates vom 30. Juli 2026

Kontakt
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E Mail: oranienburg@ra-hartmann.de

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