Kein Fahrverbot durch die freiwillige verkehrspsychologische Schulung

Es funktioniert tatsächlich: Die Vermeidung des Fahrverbotes durch eine freiwillige verkehrspsychologische Schulung. Hier lesen Sie, wie es geht.

Kann man tatsächlich Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Schulung kompensieren? Die Antwort lautet: ja, es ist durchaus möglich. Und zwar sogar ohne eine Hauptverhandlung vor Gericht.

Natürlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, dass punkterelevante Geldbußen stark heruntergesetzt oder auch Fahrverbote teilweise oder komplett kompensiert werden können.

Die Punktebewertung nimmt einzig und allein das Kraftfahrtbundesamt vor. Dabei haben weder Richter noch Behörden die Möglichkeit, Punkte zu „erlassen“. Allerdings müssen keine Punkte eingetragen werden, wenn die Geldbuße unter 60,- € liegt (§ 28 III Nr. 3, a), bb) StVG, § 28a StVG).

Allerdings sind einzelne Richter*innen arbeitsmäßig zum Teil so stark überlastet, dass diese ganz sang- und klanglos selbst anbieten, vom sehr hohen (punktebringenden) Bußgeld und/oder einem Fahrverbot der Verkehrssünder ganz oder teilweise abzusehen, wenn diese bereit wären, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Schulung teilzunehmen. Je nach Schwere des Verstoßes wurden hier in der Regel 1-4 Stunden verkehrehrspsychologische Schulung verlangt. Ebenfalls vom Gericht vorgeschlagen wurde dann meist das Beschlussverfahren, in dem ohne Hauptverhandlung entschieden wird. Dieses vereinfachte Verfahren entlastet die Gerichte.

Es macht also durchaus Sinn, den Gerichten von sich aus diese verkürzte Vorgehensweise anzubieten.

Gute Chancen bestehen zusätzlich, wenn Sie Ihren Regelverstoß nicht durch besondere Gefährlichkeit oder Rücksichtslosigkeit begangen haben und in der Vergangenheit durch Ihr persönliches Verhalten noch gar nicht oder nur äußerst geringfügig in Erscheinung getreten sind.

Obwohl immer mehr Gerichte zu diesen – für den Verkehrssünder positiven Beschlussverfahren – neigen, Lassen Sie sich dazu jedoch unbedingt von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und ggf. gesetzlich vertreten, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen.

Von Vorteil ist hier natürlich eine vorhandene Verkehrsrechtsschutzversicherung. Denn egal, ob Sie das Verfahren gewinnen oder nicht: mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlen Sie keinen Cent!

Und sogar zu Gericht müssen Sie nicht selbst, wenn Sie dies nicht möchten. Auch das übernimmt Ihr Rechtsbeistand gern allein für Sie.

Sie sehen also: Sie können also nur gewinnen.