Konsum von Drogen: Führerschein in Gefahr

Die Auflockerung der Strafverfolgung im Bereich der Hanfprodukte (sogenannte weiche Drogen) durch das Bundesverfassungsgericht hatte für den einfachen Konsumenten von weichen Drogen weitreichende Folgen. Der einfache Konsum dieser Drogen wird kaum noch strafrechtlich verfolgt. Eine Nebenschiene der quasi- Strafverfolgung wird immer öfters auch im liberalen Norden Deutschlands gefahren: Das „Führerscheinverwaltungsstrafrecht“. Das bedeutet: Lässt die Polizei in Befolgung der verfassungsgerichtlichen Urteile den einfachen Konsumenten laufen, so bindet das nicht die Führerscheinbehörde. Die Fahrerlaubnisbehörden ordnen immer häufiger die Entziehung des Führerscheins an oder verlangen eine medizinisch- psychologische Untersuchung, die gefürchtete MPU. Da THC- und seine Metaboliten anders als bei Alkohol nicht schon nach Stunden aus dem Blut verschwinden, ist die Einwirkung auf den Führerschein eine schwere Folge, welche dem früheren Strafverfahren kaum nachsteht. Während dem Alkoholkonsumenten oft schon nach Stunden kein Vorwurf des Fahrens unter Einfluss einer bewußtseinstrübenden Substanz gemacht werden kann, kann dieser Vorwurf bei einem THC- Konsumenten, also dem Konsumenten von weichen Drogen, noch nach Wochen erhoben werden.

Wichtig ist nun, die richtigen Schritte zur Rettung des Führerscheins einzuleiten. Und auch zum richtigen Zeitpunkt, denn es sind meist für bestimmte Zeiträume Abstinenznachweise beizubringen. Sobald die Fahrerlaubnisbehörde gegen Sie „ermittelt“ sollten Sie daher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ansonsten kann es ein böses Erwachen geben, und der Führerschein ist weg.

Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt Büros in Berlin, Bielefeld und Oranienburg (Tel. 03301 – 53 63 00).