Die neue EU-Führerscheinrichtlinie ist verabschiedet. Und es stellt sich die Frage, ob es künftig schwerer wird, die MPU legal zu umgehen.
Auch nach der neuen EU-Führerscheinrichtlinie 2025 bleibt es grundsätzlich möglich, nach einem Entzug der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat legal eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben – vorausgesetzt, die Sperrfrist ist abgelaufen und das Wohnsitzerfordernis im neuen Land wird erfüllt.
Die Richtlinie harmonisiert die Mindeststandards und sorgt für besseren Datenaustausch über Entzüge und Sperrfristen, sie nimmt den Mitgliedstaaten aber nicht die Entscheidungsbefugnis über die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Sobald die Sperrfrist beendet ist, kann der zuständige Mitgliedstaat prüfen, ob die allgemeinen Voraussetzungen (Wohnsitz, gesundheitliche Eignung, ggf. Prüfung) erfüllt sind – und die Fahrerlaubnis erteilen.
Die Praxis wird dabei durch RESPER erleichtert: Behörden sehen, wann eine Sperrfrist endet und können legal ausgestellte Führerscheine kontrollieren.
Nach EU-Recht muss eine nach Ablauf der Sperrfrist und unter Beachtung des Wohnsitzes erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt werden, selbst wenn hier noch eine MPU vorgeschrieben wäre.
Wer also nach Ablauf der Sperrfrist seinen Lebensmittelpunkt in einen anderen EU-Staat verlegt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann seine Fahrerlaubnis dort legal neu erwerben. Die neue vierte EU-Führerscheinrichtlinie macht dies nicht unmöglich – sie verhindert lediglich, dass Sperrfristen oder laufende MPU-Auflagen vom Ausstellerstaat nicht erkannt werden. Denn dies führte in der Vergangenheit oft dazu, dass die im EU Ausland erworbene Fahrerlaubnis wegen fehlender Voraussetzung doch nicht gültig war.
Es ist also weiterhin möglich, die MPU legal zu umgehen. Unsere Kanzlei berät Sie gern dazu.