Neues Flensburger Punktesystem: nicht alles wird schlechter!

Nachdem viel über die Einführung des neuen Punktesystems diskutiert worden war und diese zum 1.5.14 erfolgte, tun sich für den interessierten Betrachter die ersten Gesetzeslücken auf. Und diese wirken sich zu einem erheblichen Teil zugunsten der betroffenen Autofahrer aus. Es geht um das Bestreben des Gesetzgebers, mit Flensburg-Punkten all diejenigen Verstöße zu sanktionieren, die unmittelbar zur Verschlechterung der Verkehrssicherheit führen. Und bei genauer Betrachtung bedeutet dies, dass einige Fallgruppen, die in der Vergangenheit noch unweigerlich zum Eintrag von Punkten führten, künftig nicht mehr in Flensburg eingetragen werden. Hier die wichtigsten Delikte:

  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wenn also ohne Versicherungsschutz gefahren wird: keine Eintragung mehr (früher: ein Punkt).
  • Kennzeichenmissbrauch: keine Eintragung mehr.
  • Einfahren in die Umweltzone ohne Umweltplakette: keine Eintragung mehr.
  • Nichterfüllen einer Fahrtenbuchauflage: ebenfalls keine Eintragung mehr.

Aber es kommt noch besser. Auch Straftaten, sofern sie nicht zur Verhängung eines Fahrverbotes führen, finden nach den neuen Regelungen keinen Eintrag mehr in Flensburg. Dies betrifft:

  • Fahrlässige Tötung (!)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Nötigung
  • Vollrausch (§ 323 StGB, also wenn der Täter mehr als drei Promille im Blut hatte).

Ob der Gesetzgeber bei Inangriffnahme seiner Reform bedacht hat, dass diese Verstöße ohne Konsequenzen für das Fahreignisregister des Täters bleiben? Man darf es bezweifeln.

Und das Beste zum Schluss. Da Eintragungen für die o.g. Taten nach der Reform nicht mehr gespeichert würden, müssen sie, sofern sie vor der Reform eingetragen wurden, sofort GELÖSCHT werden. Diese Übergangsregelung folgt aus § 65 III Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Alte Taten aus den o.g. Fallgruppen belasten Ihr Flensburger Punktekonto also ab sofort nicht mehr!

Haben Sie Fragen hierzu? Schreiben Sie uns gerne unter info@ra-hartmann.de