Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Die neue Punkteregelung in Flensburg. Seit dem 1.Mai 2014 werden ein, zwei bzw. drei Punkte für Ordnungswidrichkeiten, bzw. Straftaten vergeben. Von Interesse dabei ist, das grobe Ordnungswidrichkeiten mit zwei Punkten bewertet werden, wenn sie ein Regelfahrverbot vorsehen. In der dritten Gruppe, nämlich der Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis kommt es hingegen darauf an, was in der Sache tatsächlich ausgeurteilt worden ist. Gelingt es also eine Entziehung der Fahrerlaubnis in ein Fahrverbot umzuwandeln, dann erfolgt ein Sprung von der dritten Punktegruppe in die zweite, mit deutlich positiveren Auswirkungen für den Betroffenen.“
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