Prozesstag am 11. Januar 2024 im Berliner Tresorraub-Prozess

Verspätungen und Unterbrechungen gab es im Prozess um den 49 Millionen Tresorraub in der Berliner Fasanenstraße

Der Prozesstag am Donnerstag, 11. Januar 2024, begann mit erheblicher Verspätung. Zum einen musste der Verteidiger des Kronzeugen gleichzeitig Teilen eines anderen Prozesses beiwohnen, was zu mehreren Unterbrechungen führte. Zum anderen sorgte der Streik der GdL für Verspätungen auf Seiten der Verteidigung der anderen Angeklagten.

Der erste Zeuge war Herr H. Er arbeitet als Sicherheitsmitarbeiter im Unternehmen „Sicherheit Nord“. Herr H. hatte am Tattag Spätschicht. Er gab an, dass er bemerkte, dass die Schließfachanlage an diesem Tag nicht wie üblich um 18.30 Uhr „scharf“ geschaltet worden war. Ab 18.35 Uhr befolgte der Zeuge das für so einen Fall vorgesehene Prozedere: Er rief zuerst direkt im Unternehmen der Schließfächer ( „Vallog GmbH“) an. Dort nahm eine männliche Person den Anruf entgegen und teilte mit, dass die Anlage „heute länger geöffnet“ sein. Das war per se erst einmal kein ungewöhnlicher Vorfall. Der Angerufene konnte sich allerdings nicht mit dem dafür vorgesehenen Codewort ausweisen und beendete das Gespräch. Der Zeuge H. befolgte daraufhin den Alarmplan und rief nacheinander vier verschiedene hinterlegte Nummern an. Erst der vierte Anruf war erfolgreich. Der Angerufene war nicht in Berlin und hatte keine Erklärung für die unscharfe Anlage. Da eine Meldung über die unscharfe Anlage erfolgte, war die Aufgabe des Unternehmens „Sicherheit Nord“ insoweit erfüllt.

Der zweite Zeuge war Herr R. (24), der in seinem Schließfach 35 Goldmünzen zu je einer Unze verwahrt hatte. Am Tag des Diebstahls hatten diese einen Gesamtwert von ca. 60 Tausend Euro. Der Zeuge erkundigte sich beim Vorsitzenden, ob die Chance besteht, dass die Beute wieder auftaucht. Der Vorsitzende konnte dazu keine Angaben machen.

Auch die dritte Zeugin des Tages war eine Geschädigte. Frau B. erschien mit einer Dolmetscherin. Frau B. gab an, über 20 Jahre ein Schließfach bei der Deutschen Bank angemietet zu haben. Die Filiale wurde 2020 geschlossen und es war ihr von der Bank geraten worden, eine neues Schließfach bei der besagten „Vallog GmbH“ anzumieten. Die Zeugin bezeichnete sich selbst als vorsichtigen Mensch mit einer gewissen Skepsis. Aus diesem Grund hatte sie sich die Anlage vorab sehr genau zeigen lassen. Unter anderem überzeugte Frau B. letztendlich auch die Lage der Schließfachanlage: an der Ecke zum Kurfürstendamm, gegenüber vom Hotel Kempinski und neben dem ständig bewachten Jüdischen Gemeindehaus. Das habe ebenfalls für ihr Sicherheitsgefühl der Anlage gesprochen . Im Schließfach aufbewahrt hatte sie Schmuck und Uhren, darunter viele Geschenke. Es wurden Lichtbilder der Schmuckstücke und Uhren gezeigt und die Zeugin nach dem Wert der einzelnen Gegenstände befragt. Sie hat sich immer wieder darauf berufen, dass sie den genauen Wert nicht kenne, sie aber nach dem Diebstahl im Einzelhandel nach den Verkaufswerten gefragt hätte. Das fanden einige Verteidiger offenbar unbefriedigend, sodass es längere Diskussionen gab, bei welchem Teil denn nun der Anschaffungspreis und bei welchem der gegenwärtige Wiederbeschaffungspreis gemeint sei. Ab einem bestimmten Punkt fragte Frau B., ob sie vielleicht selbst einen Anwalt bräuchte, weil ihr die Diskussion in die falsche Richtung ginge. Der Vorsitzende unterbrach kurz und sorgte offensichtlich für eine gewisse Beruhigung.

Weiter geht es am Montag, 15. Januar 2024. Auch von diesem Tag werden wir wie immer berichten.