Prozesstag am 23.5.24 im Berliner Tresorraubprozess (Fasanenstraße)

Weiter ging es im 49 Millionen-Prozess in Berlin. Der Tresorraub in der Fasanenstraße schreibt weiter Schlagzeilen. Umso ernüchternder für die Geschädigten, wie bisher der Prozess lief. Und nun heißt es: wird es sogar einen „Deal“ geben?

In der Hauptverhandlung am 23. Mai 2024 ergriff einer der Verteidiger, Herr RA Becker, gleich zu Beginn das Wort. Es ging um eine von RA Becker zurückliegende telefonische Ankündigung einer möglichen Verständigung der Beteiligten (§ 257c StPO). Landläufig ist dieses Vorgehen als sogenannter „Deal“ bekannt. Bestandteil einer solchen Verständigung ist auch das Ablegen eines Geständnisses des Angeklagten. Das Gericht trifft im Verlaufe so einer Verständigung zwar keine festen Zusagen zum genauen Strafmaß, wohl aber zur zu erwartenden Strafobergrenze.

Herr Becker, als Verteidiger des Angeklagten Muhammet H. (Mo), legte dar, dass er bereits telefonisch darum bat, die wesentlichen Aspekte einer etwaigen Verständigung, zu der ein Teilgeständnis und eine Teilwiedergutmachung seines Mandanten gehören, im Vorfeld in kleiner Runde besprechen wolle. Das ist nicht unüblich in Strafprozessen, weil der Verteidiger dadurch besser einschätzen kann, was in der öffentlichen Verhandlung auf ihn zukommt. Die Staatsanwaltschaft stimmte jedoch einem Deal außerhalb der Hauptverhandlung nicht zu. Insbesondere dann nicht, so der Staatsanwalt, wenn nicht von vornherein klar ist, in welchem Umfang das Geständnis erfolgen wird. Der Vorsitzende schlug vor, dass das Verständigungsgespräch auch hier und heute erfolgen könnte. Der Verteidiger RA Röder lehnte ab, mit der Bemerkung, dass er über die Verständigung nicht in einem Blog lesen möchte (womit er wahrscheinlich unseren regelmäßigen Content hier meint).

Als Nächstes ließ der Vorsitzende die im Beweisverfahren geforderte Übersicht fehlender Kontobewegungen der „Valvero Sachwerte GmbH“ ausgeben. Für die Verteidiger auf elektronischen Weg. An die Angeklagten wurden jeweils mehrere Hundert DIN A4 Seiten in Papierform verteilt – Bürokratie-Burnout par excellence. RA Conen merkte an, dass es allerdings immer noch spezifisch um die Excel-Tabelle geht, aus der ersichtlich wird, wie lange von der Valvero tatsächlich noch Gold gekauft wurde. Der Vorsitzende nahm dies zur Kenntnis und wollte sich darum kümmern.

Im Anschluss teilte der Vorsitzende mit, dass durch Beschluss der Strafkammer für den kommenden Termin Herr Dr. Jaeckel, Vorsitzender Richter aus dem Geldwäscheprozess in Karlsruhe, als Zeuge geladen wird. Zum Schluss des Prozesstages wurden die weiteren Termine für den kommenden Monat zur Fortsetzung der Hauptverhandlung festgelegt.

Weiter geht es am Kriminalgericht Moabit schon in einer Woche, 30. Mai 2024. Wie gewohnt werden wir für Sie dabei sein.

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