Rechte des Beifahrers, Anwalt Dr.Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema, ob man sich als Beifahrer über Verkehrsschilder erkundigen muss, die vor dem Fahrerwechsel passiert wurden. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Das OLG (Oberlandesgericht) Hamm hat im Juni 2014 ein bemerkenswertes Urteil zu der Frage gefällt, ob man sich als Beifahrer über Verkehrsschilder erkundigen muss, die vor dem Fahrerwechsel passiert wurden.
Folgender Fall: Es wurde ein Überholverbotsschild passiert und danach erfolgte auf einem Parkplatz ein Fahrerwechsel. Prompt kam es zum Verstoß gegen das Überholverbot und das OLG Hamm hat den Betroffenen freigesprochen, denn es bestand keine Verpflichtung sich bei dem ersten Fahrer zu erkundigen, welche Schilder denn inzwischen wohl überholt, oder passiert worden waren. Wenn man eine solche Erkundigungspflicht verlangen würde, dann würde es auch eine Art von Gewähr für die Richtigkeit dieser Auskunft geben, sodass man sich im Falle einer falschen Auskunft wiederum, entschuldigen könne. Das ist eine ziemlich scharfsinnige Begründung, die wohl auch nicht anzugreifen ist.
Ergebnis: nach dem Fahrerwechsel muss das Schild nochmal kommen, ansonsten kann nicht bestraft werden.“

Mehr Informationen hier auf der Website oder unter Telefon Nr. 03301-536300 (Oranienburg)

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