Rechtsanwaltsgebühren werden steigen

Referentenentwurf zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren liegt vor – RVG-Erhöhung zum 1. Januar 2025 soll kommen

Am 1. Januar 2021 ist die letzte RVG-Anpassung (RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in Kraft getreten. Davor gab es 2013 die letzte Anpassung. Deshalb setzten sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) gemeinsam dafür ein, dass die Gebühren an die zum Teil horrend gestiegenen Personal- und Sachkosten in den Anwaltskanzleien und auch die zu verzeichnenden Inflationsraten angepasst werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zum neuen Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) am 18. Juni 2024 veröffentlicht.

Da der Referentenentwurf ein 73seitiges Papier ist, nenne ich Ihnen hier nur drei der Ziele des Gesetzes:

• Erhöhung der Festgebühren um 9 Prozent und der Wertgebühren um 6 Prozent
• Anhebung der Gerichtsgebühren um 9 beziehungsweise 6 Prozent und der Gerichtsvollziehergebühren um 9 Prozent
• Erhöhung der Honorarsätze von Sachverständigen und Sprachmittlern um 9 Prozent

Für eine Erleichterung in Notariaten soll laut Referentenentwurf künftig bei Kostenberechnungen die Textform sorgen. Dadurch ist dann keine handschriftliche Signatur mehr erforderlich. Für das Anwaltsbüro ist das Schriftformerfordernis für die Berechnung der Anwaltsvergütung bereits zum 17. Juli 2024 weggefallen (Änderung des § 10 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das macht eine schnellere und einfachere elektronischen Übermittlung von Rechnungen möglich.

Der Referentenentwurf zum neuen Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 ist hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz (Startseite / Service / Gesetzgebung / aktuelle Gesetzgebungsverfahren).

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier: www.ra-hartmann.de

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