Stolperfalle: Kommune muss bei Sturz Schadenersatz leisten

Fast täglich ergehen vor Deutschen Gerichten interessante Urteile, die Bürgern erhebliche Ansprüche zuerkennen. Hier ein Beispiel. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat eine Großstadt aus dem östlichen Ruhrgebiet zum Schadenersatz wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht verurteilt. Geklagt hatte eine 75-jährige Frau. Diese war mit dem Fuß an einer mindestens 1,7 cm hohen Kante einer auf dem Marktplatz angelegten Entwässerungsrinne hängen geblieben. Beim Sturz hatte sie mehrfache Brüche des rechten Unterarms erlitten.

Das OLG hat zur Amtshaftung der Gemeinde ausgeführt: Das gute Erscheinungsbild des neu hergerichteten Marktplatzes mit den nur an einzelnen Stellen angelegten Entwässerungsrinnen begründe bei einem Fußgänger eine erhöhte Erwartungshaltung dahin, den Platz gefahrlos betreten zu können. Da der Marktplatz aber entgegen dieser Erwartung nicht ohne weiteres erkennbare Stolperstellen aufweise, stelle die zu dem Sturz führende Aufkantung der Entwässerungsrinne eine „Falle“ und damit eine sicherungsbedürftige Gefahrenquelle dar. Allerdings müsse sich die Klägerin einen Mitverschuldensanteil von 1/3 anspruchsmindernd zurechnen lassen. Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn sie besser aufgepasst hätte.
Eines darf in dieser Fallgruppe allerdings nicht verschwiegen werden: Klageverfahren gegen Städte und Gemeinden sind zäh. Daher lohnt sich eine Klage bei ähnlichen Fallkonstellationen nach unserer Erfahrung nur in Fällen, in denen es zu erheblichen Verletzungen mit längeren Beeinträchtigungen gekommen ist. Sofern eine Rechtsschutzversicherung eingreift, ist die Vertretung durch den Rechtsanwalt kostenlos.