Abstandsverstoß und das Recht zu Schweigen

Bei Übersendung eines Anhörungsbogens wird dem Betroffenen Gelegenheit gegeben, zu dem Tatvorwurf (z.B. Abstandsverstoß) Stellung zu nehmen. Man kann es nicht oft genug sagen, aber der Betroffene tut sich keinen Gefallen, wenn er eine Stellungnahme abgibt, anstatt einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten. WICHTIG: Sie müssen sich als Betroffener nicht zur Tat äußern. Übergeben Sie die Angelegenheit … Weiterlesen