Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Beleidigungen im Straßenverkehr. Dabei gilt: Je kreativer die vermeintliche Beleidigung, desto straffreier. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Beleidigungen im Straßenverkehr sind in Deutschland an der Tagesordnung. Was ist strafbar, was ist noch ok? Das Amtsgericht Rostock hatte sich kürzlich, mit einem Fall zu befassen an dem gut deutlich wird das, je kreativer, desto straffreier. Und zwar hatte es den Begriff „Parkplatzschwein“ zu beurteilen. Es erfolgte ein Freispruch gegen denjenigen, der den Begriff verwendet hatte, und zwar gegenüber einen anderen Verkehrsteilnehmer, der auf einen Behindertenparkplatz geparkt hatte. Das „Parkplatzschwein“ war nach Auffassung des Gerichtes völlig in Ordnung, weil in diesem Zusammenhang nicht auf die negativen Eigenschaften eines Schweins, sondern auf das egoistische Verhalten abgestellt wurde.“
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