Urteil zu durch Blitzer erstellte Lichtbilder

Die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen durch so genannte Blitzer, ist verfassungsrechtlich im Grundsatz nicht zu beanstanden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum Aktenzeichen: 2 BvR 759/10 – (Urteil vom 05.07.2010). Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße … Weiterlesen