Werkstatt-Mehrkosten: Versicherung muss auch überhöhte Abrechnung bezahlen

Es gefällt der Versicherung zwar in aller Regel nicht, entspricht aber der Rechtsprechung. Die Versicherung muss auch die überhöhte Abrechnung einer Werkstatt bezahlen. Wenn nach einem (unverschuldeten) Verkehrsunfall die von dem Geschädigten beauftragte Werkstatt infolge unwirtschaftlicher oder unsachgemäßer Maßnahmen Mehrkosten verursacht, so sind auch diese von der zur Zahlung verpflichteten Kfz-Haftpflichtversicherung zu zahlen. Auch in … Weiterlesen