Absehen vom Fahrverbot

Es liegt im Rahmen des dem Tatrichter beim Amtsgericht zustehenden Ermessensspielraums, ein einmonatiges Regelfahrverbot bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze) aufzuheben und durch eine Verdreifachung des Regel-Bußgeldsatzes gemäß § 4 IV BKatV zu kompensieren, wenn zur Überzeugung des Tatrichters die Beweisaufnahme ergibt, dass dem Betroffenen als Handelsvertreter durch ein Fahrverbot … Weiterlesen