Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema der Geschwindigkeitsüberschreitung vor einer Schule, obwohl Feiertag ist. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Geschwindigkeitsbegrenzung von Montags bis Samstags, 7-18 Uhr besagte ein Verkehrsschild, das vor einer Schule aufgestellt war. Prompt führten Polizeibeamte eine Geschwindigkeitsmessung an einem gesetzlichen Feiertag durch, der allerdings auf einen Mittwoch fiel, denn es geht ja um die Verkehrssicherheit.
Der Betroffene, der geblitzt wurde und Rechtsmittel einlegte, wurde letztendlich frei gesprochen, und zwar aus folgendem Grund. Das Begrenzungsschild steht im Zusammenhang mit dem Schild „Achtung Schulkinder“, es soll Schulkinder schützen. An einem Feiertag ist aber bekanntlich keine Schule und deswegen entfaltet das Verkehrsschild in diesem Fall auch keine Wirkung an dem Feiertag.“
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