Urteil: Keine Einwände gegen durch „Blitzer“ erstellte Lichtbilder

Eine Zeitlang geisterte die Frage durch die Medien, ob es eigentlich zulässig ist, wenn die Polizei im Rahmen ihrer Geschwindigkeitsmessungen andere Personen fotografiert. Mittlerweile ist geklärt: die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen durch so genannte „Blitzer“ ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht zum Aktenzeichen 2 BvR 759/10. Der Beschwerdeführer war … Weiterlesen