Feststellung eines Verstoßes – in dubio pro reo!

Immer wieder steht der Grundsatz „in dubio pro reo“ – bewusst oder unbewusst – im Zentrum juristischer Diskussionen. In Deutschland ist für die Nachweisbarkeit einer Verfehlung (Straftat oder Ordnungswidrigkeit) eine gerichtssichere Feststellung erforderlich. Ein bloßes „Glauben“, dass der Verstoß begangen wurde, reicht eben nicht aus. Er muss nachweisbar sein. Ist er dies nicht, muss der … Weiterlesen