Sicherung der Ladung eines Lkw und Delegierung der Halterpflichten

(Oranienburg) Wann genügt man den Vorschriften für die Ladungssicherung, wenn man für eine Vielzahl von Lkw zuständig ist? Aus §§ 22 I, 23 I StVO (Straßenverkehrsordnung) ergeben sich die Pflichten eines Halters eines Lkw, für eine ausreichende Sicherung der Ladung zu sorgen. Wenn nun auf ein Unternehmen, beispielsweise eine Spedition, eine Vielzahl von Fahrzeugen zugelassen … Weiterlesen