Abrechnung des Unfalls auf Gutachtenbasis: UPE-Aufschläge

Nach einem Unfall hat der Geschädigte das Recht, sich die Schadenssumme auszahlen zu lassen, ohne dass er repariert. Man nennt dies Abrechnung auf Gutachtenbasis. Das Problem: in solch einem Gutachten sind regelmäßig Ersatzteilpreisaufschläge enthalten, die sogenannten UPE-Aufschläge. Es handelt sich dabei um erhobene Zuschläge, die aufgrund der Lagerhaltung von Originalersatzteilen auf die unverbindliche Preisempfehlung des … Weiterlesen