Acht Monate nach der Tat: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis mehr

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann unverhältnismäßig sein, wenn seit der Tat acht Monate vergangen sind, und der Fahrer seitdem ohne Beanstandung unterwegs war. Über diesen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken soll heute informiert werden. Denn wie man sieht, sind die Urteile der Deutschen Gerichte nicht immer zwangsläufig „autofahrerfeindlich“. Man muss nur wissen,wie man im Einzelfall … Weiterlesen