Beschädigung des Autos in der Waschanlage

(Oranienburg) Wenn ein Fahrzeug in der Autowaschanlage beschädigt wird, hat grundsätzlich – wie bei jedem Schadensersatzanspruch – der Geschädigte zu beweisen, dass die Schädigung allein aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers der Waschanlage stammt. Dies ist z.B. dann nicht der Fall, wenn der Geschädigte durch eigenes Fehlverhalten (hier: Betätigung des Scheibenwischers) zur Schadensverursachung beigetragen haben kann, … Weiterlesen