Abrechnung auf der sogenannten 130%-Basis
Bei der Abrechnung eines Unfallschadens kann der Geschädigte grundsätzlich bis zu 130 % über dem Wiederbeschaffungswert an Reparaturkosten ersetzt verlangen. Diese Rechtsprechung des BGH hat den Grund, dass man, auch wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, grundsätzlich einen Anspruch auf Wiederherstellung des eigenen, beschädigten Fahrzeuges hat. In seinem Urteil vom 15.11.2011 hat der BGH … Weiterlesen