Unfall nach Spurwechsel

Eine häufige Unfallsituation: Wechselt ein Fahrer im fließenden Verkehr die Spur, kann es zur Kollision mit einem neben ihm fahrenden Fahrzeug kommen. In zahlreichen Fällen wird dann um die Frage gestritten, welches der beiden Fahrzeuge „herüber gekommen“ ist. Eine schwierige Aufgabe für jeden Sachverständigen. Daher kann nicht oft genug betont werden dass SOFORT sämtliche zur Verfügung stehenden Beweismittel (Zeugen, Fotos usw.) gesichert werden sollten, um einer späteren Auseinandersetzung vorzubeugen. Meine Erfahrung: vor Ort zeigt sich der „Sünder“ meist noch reuevoll und einsichtig, Wochen später wird das Geschehen dann oft ganz anders dargestellt.

Wenn der Beweis des Spurwechsels jedenfalls geführt ist, haftet der Spurchwechsler allein. Dies hat erneut das LG Kiel in seinem Urteil vom 7.5.15 (A.Z.: 13 O 235/14) klargestellt: Eine seitliche Kollision zweier Fahrzeuge begründet im Fall eines Fahrstreifenwechsels den Anscheinsbeweis für das Alleinverschulden des Wechslers. In diesen Fällen sollte somit nicht auf die Ansprüche verzichtet, sondern auf volle Zahlung bestanden werden.

Besondere Sorgfalt sollte auf die Anspruchsgeltendmachung verwendet werden, wenn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung zunächst verzögert. Meist soll dann am Ende die Haftung abgelehnt werden. Dann muss die Forderung im Klagewege durchgesetzt werden.

Wichtig: wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, stellt Sie diese von sämtlichen Kosten frei (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigengebühren). Sie haben daher im Gerichtsverfahren kein Kostenrisiko.