Unfall zwischen Pkw und Lkw

Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu einer Haftungsteilung, nämlich weil beide Fahrer den Unfall zu gleichen Teilen verursacht („verschuldet“) haben, so bekommt im Grundsatz jeder der beiden Geschädigten 50% seiner Ansprüche ersetzt.

Der Grund hierfür ist die sogenannte Betriebsgefahr, die von jedem im Verkehr bewegten Fahrzeug zunächst grundsätzlich ausgeht. Nur wenn einer der Beteiligten sich entlasten kann, erhält er 100% seiner Ansprüche.

In einer interessanten Entscheidung hat nun das AG Solingen am 22.4.15 (A.Z.: 11 C 628/14) entschieden, dass dies nicht im Falle eines Unfalls mit einem Lkw gilt. Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Lkw kommt es aufgrund einer – dies ist das Entscheidende – erhöhten Betriebsgefahr des Lkws zu einer Quotenverteilung von 75% zu 25% zu Lasten des Lkws, wenn bei der Abwägung der jeweiligen Verursachungsbeiträge nur die Betriebsgefahr in Ansatz zu bringen ist. Mit anderen Worten, wenn beide den Unfall zu gleichen Teilen verursacht haben. Dieses Ergebnis folgt nach Ansicht des Gerichts daraus, dass bei einem Lkw die größere Masse und die schlechtere Sicht nach hinten eine Erhöhung der Betriebsgefahr in dem genannten Umfang rechtfertigt.