Unbekannte Schadenspositionen

Unbekannte Schadenspositionen: Benzin im Tank muss ersetzt werden!

Immer wieder erstaunlich ist, welche Ansprüche Geschädigte nach einem Verkehrsunfall haben, ohne dass sie hiervon wissen. Und auf die die Versicherer sie natürlich auch nicht hinweisen. Ein Beispiel: der Kraftstoff in dem Tank eines beschädigten Fahrzeuges. Dieser ist im Falle eines Totalschadens für den Geschädigten unbrauchbar geworden und stellt damit einen Schadensposten dar. Wenn der Aufwand für das Abpumpen des Tankinhaltes den Wert des Kraftstoffes übersteigt (wie stets), dann kann der Geschädigte auch nicht auf diese Möglichkeit der Schadensminderung verwiesen werden. So sah es das AG Solingen in einem aktuellen Urteil vom 1.4.15 – und meinte dies NICHT als Aprilscherz. Das Aktenzeichen: 11 C 631/14. Man sieht hieran, dass Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mehr Ansprüche haben, als sie oftmals glauben. Und nach meiner Erfahrung werden sie auf solche Positionen von den Versicherern auch nicht hingewiesen. Sie sollten als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall nicht auf die vollständige Regulierung Ihres Schadens verzichten. Denken Sie daran: auch die für die Durchsetzung des Anspruches entstehenden Kosten wie Anwaltsgebühren müssen durch die Versicherung des Schädigers ersetzt werden. Warum sich also mit weniger Geld abspeisen lassen, als Ihnen zusteht?
Ein weiterer Tipp: wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, tritt diese auch im Falle einer Mitschuld ein. Auch in diesem Falle können Sie also einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der vollständigen Ansprüche (ggf. quotal) beauftragen, ohne dass Sie ein Kostenrisiko haben.