Goslar. Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein haben sich auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar mit der Frage befasst, ob zukünftig die eigene Haftpflichtversicherung im Schadensfall die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche des Geschädigten bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernimmt.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) warnt vor dieser Art der Regulierung. Sie bringe dem Geschädigten nur scheinbar einen Vorteil, tatsächlich werde seine Position aber gefährlich geschwächt. Mit der Direktregulierung soll der Geschädigte sich nicht mehr direkt an unabhängige Anwälte oder die gegnerische Haftpflichtversicherung wenden.
„Die Direktregulierung widerspricht dem bewährten deutschen Haftungs- und Versicherungssystem“, so Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, in Goslar. Nicht der befangene eigene Haftpflichtversicherer könne den Geschädigten umfassend beraten und seine Interessen vorbehaltlos vertreten, sondern nur kompetente Anwälte.
Die DAV-Verkehrsrechts-Anwälte sind im übrigen zunehmend besorgt über Berichte von Klienten, sie würden von Versicherern aufgefordert, gegen das Versprechen einer schnellen Regulierung auf die Einschaltung eines Anwaltes Ihres Vertrauens zu verzichten. Der Vorsitzende der DAV-Verkehrsrechts-Anwälte, Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, betonte erst kürzlich, dass jeder unfallbetroffene Bürger nach der Rechtssprechung Anspruch auf anwaltliche Vertretung hat. Die Kosten hat der Gegner zu tragen. Ohnehin sei zu beobachten, dass anwaltlich vertretene Geschädigte regelmäßig höheren Ersatz erhielten. Der Verzicht auf anwaltliche Vertretung zahle sich also für den Bürger nicht aus, so eine Pressemitteilung der Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwalt Verein.