Zum Anwalt gehen viele zu spät – Verhalten nach dem Verkehrsunfall

Am häufigsten beginnt die Arbeit des Anwaltes direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, kann direkt auf den Anwalt verwiesen werden. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn mit einem Verkehrsrechtsexperten bewegt man sich von Anfang an auf rechtssicherem Gebiet. So hilft er, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen. Es sagt Ihnen, welche Schadenersatzansprüche Ihnen realistisch zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können.

Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Zudem werden mögliche Ihnen zustehende Ansprüche erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar: Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall z.B. Haushaltsführungskosten zustehen?

Recht ohne Extrakosten

Grundsätzlich muss – bis auf extreme Ausnahmefälle – der Schuldige an einem Verkehrsunfall bzw. dessen Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. Selbst wenn der Anwalt Ihnen als Mandanten von der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen Aussichtslosigkeit abraten muss, bleiben die Kosten überschaubar: Eine Erstberatung kostet maximal 180,- Euro plus Mehrwertsteuer. Und wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen sich über solche Kosten ohnehin keine Gedanken machen. Neben Rechtsbeistand nach Verkehrsunfällen hilft der Anwalt auch bei Fragen zum Führerscheinrecht, bei Bußgeld- oder Verkehrsstrafsachen weiter und berät Sie fundiert bei Pkw-Kauf, Werkstattärger und ähnlichem.

Ein Beratungsgespräch mit einem im Verkehrsrecht qualifizierten Anwalt empfiehlt sich übrigens auch bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen, wenn es um die Ansprüche gegenüber der Kaskoversicherung geht oder bei Streitigkeiten mit der Unfallversicherung.