Ansprüche ohne ein Klageverfahren?

Versicherer zahlen nur noch auf Druck!

„Warum entwerfen Sie so schnell die Klageschrift?“ – Dies ist eine der häufigen Fragen, die mir in letzter Zeit gestellt werden. Hier die Antwort: bei einer Unfallregulierung, die mit den üblichen Mitteln betrieben wird, zahlen die Versicherer nach meiner Erfahrung aus den letzten Jahren kaum noch pünktlich und vollständig. Es ist leider so, dass selbst bei eindeutigen Fällen die Versicherer häufig an der Schadenhöhe Kürzungen vornehmen, beispielsweise wenn auf Grundlage eines Gutachtens abgerechnet wird. Dann ist es immer häufiger das Bestreben der Versicherer, die in dem Gutachten genannten Summen zu kürzen und den Geschädigten (meinen Mandanten) um seine Ansprüche zu beschneiden, wenn auch meist nur um wenige hundert Euro.

Daher bin ich dazu übergegangen, ALS ERSTES die Klageschrift im Entwurf zu erstellen. Dieser Entwurf wird dann an den eintrittspflichtigen Versicherer übersandt, mit der Aufforderung zur fristgemäßen Zahlung. Ansonsten, so meine Ankündigung, werde ich die Klage einreichen.

Und siehe da – es wird dann zügiger reguliert, offensichtlich sortieren die Versicherer aus Angst vor einem Rechtsstreit, den sie verlieren, meine Anspruchsgeltendmachung auf einem „anderen Papierstapel“ ein. Die kuriose Erkenntnis lautet also: wer seine Ansprüche ohne ein Klageverfahren vollständig erfüllt haben möchte, muss eine Klageschrift entwerfen.

Haben Sie Fragen hierzu? Oder haben Sie ähnliche Erfahrungen im Umgang mit Versicherern nach einem Unfall gemacht? Dann schreiben Sie uns gerne unter info@ra-hartmann.de