Video- und Bildaufnahmen zur Abstandsmessung: keine Rechtsgrundlage!

Interessante Neuigkeiten für Autofahrer. Wenn die Polizei im Straßenverkehr Messungen durchführt und Fotos anfertigt sollte man eigentlich meinen, dass hiermit alles seine Richtigkeit hat. Sprich: dass sie das zumindest darf. Video- und Bildaufzeichnung von Abstandsverstößen galten bisher als zulässige Messmethode. Durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mussten die Bußgeldbehörden nun lernen, dass diese Form der Verkehrsüberwachung auf keiner gesicherten rechtlichen Grundlage beruht. Stichwortartig kann man sagen, dass die Behörden im „rechtsfreien Raum“ gemessen haben. Zwischenzeitlich hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts solche Wellen geschlagen, dass Videomessungen zu wahren Einspruchsfluten bei den Bußgeldstellen geführt haben. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins beispielsweise müssen alle Geschwindigkeitskontrollen mittels Video in der Bundesrepublik Deutschland sofort eingestellt werden. Dies ergebe sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in dem solche Videokontrollen in Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt worden sind. Das Gericht hatte ausgeführt, dass es an einer Gesetzesgrundlage fehle. Nun finden solche automatisierten Video-Geschwindigkeitsmessungen auch in anderen Bundesländern statt, ohne dass es dafür ein entsprechendes Landesgesetz gibt. Nach der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes reicht es nicht aus, dass diese Kontrollen auf Erlasse bzw. Richtlinien der jeweiligen Fachministerien gestützt werden.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft die Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoaufzeichnung erfolgt. Für diese wurde eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen – und dies ist der Knackpunkt -, weil sich Bürger trotz ordnungsgemäßer Fahrweise nicht der Aufnahme entziehen können. Auf andere Messmethoden, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, bei denen nur bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Messung oder ein Foto erfolgt, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Auswirkung. Dort werden nämlich nur Personen erfasst, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben. Das betreffende in Mecklenburg-Vorpommern angewendete Videosystem „VKS“ wird bundesweit von der Polizei eingesetzt. Auch in Brandenburg und anderen Bundesländern fehlt es an einer vom Verfassungsgericht geforderten gesetzlichen Grundlage, um den Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Verkehrsanwälte raten daher zunehmend dazu, Videoüberwachung grundsätzlich überprüfen zu lassen.

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