Abbau von Flensburg-Punkten

Meist steht man nur da und sieht ihn wachsen, den Punktestand in Flensburg. Da die Geschwindigkeitskontrollen immer mehr zunehmen, wird auch das Punktekonto für immer mehr Autofahrer zu einem brisanten Thema. Es gibt aber auch Möglichkeiten, den Rückwärtsgang einzulegen. Vorab – die beste Methode ist, sich zwei Jahre lang nichts zu Schulden kommen zu lassen. Dann werden nämlich alle Punkte gelöscht, man spricht dann von Tilgung. Oft vergessen wird, dass selbst im Falle von Unterbrechungstaten eine sogenannten absolute Tilgung nach fünf Jahren eintritt!

Aber auch außerhalb einer Tilgung kann die Verringerung erfolgen. In § 4 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist im Einzelnen geregelt, wie man als Fahrerlaubnisinhaber eine Reduzierung seines Punktestands herbeiführen kann. Es besteht danach die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar die eingetragenen Punkte zu reduzieren. Der Fahrerlaubnisinhaber muss dazu freiwillig, also ohne eine entsprechende Anordnung der Behörde, an einem Aufbauseminar teilnehmen und der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars eine entsprechende Teilnahmebescheinigung vorlegen. Sofern die Teilnahme an dem Aufbauseminar vor bei einem Punktestand von nicht mehr als acht Punkten erfolgt, führt die Teilnahme bei entsprechendem Nachweis zu einem Abzug von vier Punkten. Erfolgt die Teilnahme bei einem Punktestand von neun bis dreizehn Punkten, so werden bei entsprechendem Nachweis zwei Punkte abgezogen. Hat der Betroffene nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, aber vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen, und legt er innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung der Fahrerlaubnisbehörde die entsprechende Bescheinigung vor, so werden ebenfalls zwei Punkte abgezogen. Durch die dargestellten Möglichkeiten des Punkteabbaus soll ein Anreiz für Fahrerlaubnisinhaber geschaffen werden, sich den nicht zwingend vorgeschriebenen, punktereduzierenden Maßnahmen zur Beseitigung von Fehleinstellungen und zur Änderung des Verhaltens im Straßenverkehr freiwillig zu unterziehen. Ein Punkteabzug erfolgt nicht, wenn die Fahrerlaubnisbehörde wegen eines entsprechenden Punktestands des Fahrerlaubnisinhabers die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet hatte.