Es gilt eine neue Frist bei Blitzern und Bußgeldbescheiden ab 1. Juli 2026. Alles Wichtige lesen Sie hier.
Ab dem 1. Juli 2026 müssen Autofahrer deutlich länger mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von bisher drei auf sechs Monate verlängert.
Wer bislang darauf hoffte, dass ein Blitzerverfahren wegen Zeitablaufs eingestellt wird, hat künftig deutlich schlechtere Chancen. Die Behörden erhalten nun doppelt so viel Zeit, um Verkehrsverstöße zu verfolgen.
Neue Verjährungsfrist bei Verkehrsverstößen
Die sogenannte Verfolgungsverjährung legt fest, wie lange die Bußgeldbehörde Zeit hat, einen Verkehrsverstoß zu ahnden.
Bis zum 30. Juni 2026 galt bei vielen Verkehrsordnungswidrigkeiten zunächst eine Frist von drei Monaten. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Frist grundsätzlich sechs Monate.
Betroffen sind insbesondere:
• Geschwindigkeitsüberschreitungen
• Rotlichtverstöße
• Handyverstöße am Steuer
• Abstandsverstöße
• Vorfahrtsverstöße
Warum wurde die Verjährungsfrist verlängert?
Nach Angaben des Gesetzgebers sind viele Bußgeldstellen seit Jahren stark ausgelastet. Die Zahl der Verfahren steigt, während die Bearbeitung zunehmend aufwendiger wird.
Durch die Verdopplung der Frist sollen Behörden mehr Zeit erhalten, um Bußgeldverfahren abzuschließen und Verkehrsverstöße konsequent zu verfolgen.
Bedeutet die längere Frist automatisch ein Bußgeld?
Nein.
Auch nach der Gesetzesänderung müssen Bußgeldbescheide rechtmäßig sein. Fehlerhafte Messungen, formelle Mängel oder Verfahrensfehler können weiterhin dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid erfolgreich angegriffen werden kann.
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Bußgeldverfahren Schwachstellen aufweisen, die erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte erkennbar werden.
Anhörungsbogen erhalten? Jetzt handeln
Viele Betroffene gehen davon aus, dass erst der Bußgeldbescheid wichtig ist. Tatsächlich kann bereits ein Anhörungsbogen erhebliche Auswirkungen auf die Verjährung haben.
Bestimmte Maßnahmen der Behörde können die Verjährung unterbrechen. Die Frist beginnt dann erneut zu laufen.
Deshalb sollte jeder Anhörungsbogen und jeder Bußgeldbescheid sorgfältig geprüft werden.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich oft
Gerade wenn
• ein Fahrverbot droht,
• Punkte in Flensburg eingetragen werden sollen,
• die Geldbuße hoch ausfällt oder
• berufliche Konsequenzen drohen,
kann eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll sein.
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig.
FAQ: Neue Verjährungsfrist im Bußgeldverfahren
Wie lange beträgt die Verjährungsfrist bei einem Blitzer?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate.
Wie lange war die Frist vorher?
Bis zum 30. Juni 2026 lag die Verjährungsfrist in vielen Fällen zunächst bei drei Monaten.
Gilt die neue Regelung für Geschwindigkeitsüberschreitungen?
Ja. Die Änderung betrifft insbesondere Blitzerverstöße und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Unterbricht ein Anhörungsbogen die Verjährung?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits die Anordnung oder Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrechen.
Kann ein Bußgeldbescheid trotz der längeren Frist fehlerhaft sein?
Ja. Die Gesetzesänderung betrifft lediglich die Verjährung. Messfehler, Formfehler oder Verfahrensfehler bleiben weiterhin angreifbar.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Das hängt vom Einzelfall ab. Besonders bei Fahrverboten, Punkten oder hohen Bußgeldern sollte der Bescheid geprüft werden.
Bußgeldbescheid erhalten?
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall und bewertet die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Lassen Sie jetzt unverbindlich prüfen, ob sich eine Verteidigung gegen den Vorwurf lohnt.