Heute geht es erneut um den EU-Führerschein und dessen Gültigkeit in Deutschland. Ein immer interessanter werdendes Thema.
Immer mehr Bundesbürger, die in Deutschland die Fahrerlaubnis verloren haben, interessieren sich für den EU-Führerschein. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die die Fahrerlaubnis wegen eines Verkehrsdeliktes im Zusammenhang mit Alkohol verloren haben und die keine MPU machen wollen oder können. Dieser Beitrag soll klarstellen, in welchen Fällen die EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gültigkeit hat.
In der Bundesrepublik ist für die Neuerteilung nach Führerscheinverlust oftmals erforderlich, sich einer MPU („Idiotentest“) zu unterziehen. Weil dies in anderen Mitgliedsstaaten der EU nicht der Fall ist, ist es zu einem regelrechten Führerscheintourismus, z. B. nach Polen und in andere Länder gekommen. Denn hier kann der Führerschein auch ohne nachgewiesene MPU wieder erlangt werden. Hiermit haben sich die deutschen Gerichte (z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.12, Az. III-3 RVs 46/12) und in letzter Instanz auch der EuGH mehrfach befasst. Ergebnis: Es besteht Gültigkeit in Deutschland, auch wenn hier noch die MPU offen ist.
In seinem Urteil vom 26.04.2012 hat der EuGH (Az. C-419/10) beispielsweise ausdrücklich bestätigt, dass im Ausland neu erworbene EU-Führerscheine unbedingt anzuerkennen sind, auch wenn in Deutschland eine MPU-Auflage angeordnet wurde. Wichtig für die Anerkennung des EU-Führerscheins ist es jedoch, dass die Anforderungen, die zur Erteilung des ausländischen Führerscheins erforderlich sind, eingehalten werden.
Der Antragsteller muss bei Erteilung des ausländischen EU-Führerscheins seinen Wohnsitz mit gültiger Meldeadresse (Wohnsitzprinzip) im den EU-Führerschein ausstellenden EU/EWR-Mitgliedsstaat gehabt haben. Die Meldefrist von 6 Monaten (auch 185-Tage-Regelung genannt) ist zu beachten. Außerdem muss eine etwaige Führerschein-Sperrfrist einer deutschen Behörde bei Erteilung des EU-Führerscheins abgelaufen sein.
Mit seinem Urteil vom 26.04.2012 machte der EuGH deutlich, dass die uneingeschränkte Mobilität innerhalb der Europäischen Union einen hohen Stellenwert und dass anderslautendes nationales Recht zurückzutreten hat. Dies führt also zur Umgehung der MPU. Viele finden das bedauerlich. Andere beklagen die MPU in Deutschland schon länger als „Geschäftemacherei“. Ich will mich an dieser Diskussion gar nicht beteiligen. Sondern festhalten, dass die Rechtslage nun einmal so ist. Der EU-Führerschein ist bei legalem Erwerb in Deutschland gültig, auch wenn hier noch die MPU offen ist.
Alle Urteile zu diesem Thema finden Sie übrigens auf der Homepage meiner Kanzlei (www.ra-hartmann.de).
Wenn jemand, wie es immer wieder vorkommt, Ihnen etwas anderes weismachen will, dann erfahrungsgemäß aus einem der beiden folgenden Gründe: 1.) Entweder, er hat sich nicht hinreichend mit der Rechtslage befasst, oder 2.) Er findet die gültige Rechtlage nicht gut. (Das geht auch vielen Staatsanwälten so). Dazu kann ich nur sagen, dass ich auch viele Gesetze nicht gut finde – daran halten muss ich mich trotzdem.
Ergebnis: Bei richtiger Handhabung ist das Fahren mit dem EU-Führerschein in Deutschland völlig legal. Weitere Infos finden Sie auf www.ra-hartmann.de