Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Nach dem Unfall geht der Ärger los. Was ist zu beachten, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) nach einem Verkehrsunfall eingeleitet hat?

Die gravierenden Folgen eines solchen Verfahrens (Strafe, Führerschein, Punkte) gebieten eine konsequente Verteidigung.

Mehr Informationen hier auf der Website oder unter Telefon Nr. 03301-536300 (Oranienburg)

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