Fahrverbote gelten bald EU-weit

Es ist schon länger angekündigt. Nun sollen bald aber Fahrverbote EU-weit umgesetzt werden.

Am 6. Februar 2024 stimmten die Abgeordneten das EU-Parlaments in Straßburg mehrheitlich dafür, dass Fahrverbote künftig EU-weit durchgesetzt werden sollen.

Bisher galt: wer beispielsweise in Frankreich (oder einem anderen Europäischen Land) ein Fahrverbot erhielt, konnte sich nach Erreichen der deutschen Grenze unbeschadet wieder selbst hinters Steuer setzen. Denn ein Fahrverbot galt nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. Dass sich dies nun ändern soll, dafür sprach sich die Mehrheit des EU-Parlaments aus. Und auch dafür, dass eine Überschreitung der Geschwindigkeit ab 50 km/h zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, in Wohngebieten ab 30 km/h.

Nach dem Verhängen eines Fahrverbots eines EU-Landes soll innerhalb 25 Tagen geklärt werden, ob das Fahrverbot dann auch EU-weit gilt.

Um dies in nationales Recht umzusetzen, bedarf es aber noch weiterer Konkretisierungen. Frühestens nach dem Sommer, wenn ein neues Parlament gewählt wurde, kann wohl mit einer Positionierung und ersten Verhandlungen der Mitgliedsstaaten gerechnet werden, sodass eine Umsetzung der Richtlinien vor 2026 eher nicht zu erwarten ist.

Dagegen ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch weiterhin bei angeordneter MPU (sog. „Idiotentest“) oder dem Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland diese im EU-Ausland neu erworben werden kann, groß. Zum aktuellen Stand informieren Sie sich gerne auf unserer Homepage www.ra-hartmann.de

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