Führerscheinentzug wegen Falschparkens?, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema des Unfalls in einem Kreisverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Kann der Führerschein wegen Falschparkens verloren werden? Klare Antwort: Ja, zumindest in Deutschland. Wenn eine bestimmte Anzahl von Strafmandaten wegen Falschparkens erreicht wird, dann attestiert die Rechtsordnung dem Betroffenen, dem Täter ein gespaltenes Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung. Wenn Beispielsweise etwa 60 Bußgeldbescheide in einem Jahr angesammelt werden, dann kann dies bedeuten, das aufgrund dieses gespaltenen Verhältnisses zur Rechtsordnung eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) angeordnet wird, und im Falle des nicht Beibringens, die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hatte dies in einem Fall entschieden, in dem es in 5 Jahren 160 Bußgeldbescheide waren, das bedeutet durchschnittlich 32 Verstöße pro Jahr, sodass auch unterhalb der Grenze von 60 Verstößen pro Jahr schon die Fahrerlaubnis wegen Falschparkens in Gefahr sein kann.“

Mehr Informationen hier auf der Website oder unter Telefon Nr. 03301-536300 (Oranienburg)

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