Geblitzt – darf die Polizei überall „blitzen“?

Geschwindigkeitsmessungen durch die Behörden unterliegen bestimmten Regeln. Daran müssen sich die messenden Beamten halten.

So urteilte das Oberlandesgericht Köln. Um dem Absenken des Tempos beim Einfahren in Ortschaften Rechnung zu tragen, sei bei Messungen ein Mindestabstand von etwa 200 Metern zum Ortsschild einzuhalten, unterstrichen die Richter (AZ: Ss 380/ 98 B – 217 B) Bei Unterschreitung des Abstandes müsse eine höhere Messtoleranz eingeräumt werden.

Schnell zu falschen Ergebnissen kann es nach Ansicht von Sachverständigen auch bei Geschwindigkeitskontrollen mit Radarmessgeräten kommen. Häufigste Ursache für die Abweichungen sind Bedienungsfehler, etwa wenn das Gerät im falschen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt ist. Für eine exakte Tempomessung beim Blitzen nämlich muss das Messgerät immer parallel zu Fahrbahnrand stehen, der Winkel muss je nach Gerät 20 oder 22 Grad betragen. Die Ungenauigkeit der Geräte bei falscher Handhabung hat sich bei einen gemeinsamen Test mit der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung München erneut bestätigt. Danach verursacht insbesondere eine Verkleinerung des Messwinkels eine zu hohe Tempoangabe. Eine Winkelveränderung von fünf Grad beispielsweise führte im Test zu einer Falschmessung von 2,3 km/h. Dazu reicht es in der Praxis schon, wenn der Radarwagen schief steht. Zudem hat sich bei dem Test gezeigt, dass Bebauung, Schutzplanken und vor allem größere parkende Fahrzeuge wie Lkw oder Reisebusse den Radarstrahl reflektieren können. Schlimmstenfalls wird das Fahrzeug eines unbeteiligtes Verkehrsteilnehmers auf dem Foto festgehalten, während der Temposünder – noch gar nicht im Bildausschnitt erschienen – unbehelligt bleibt.

In Grenzfällen, wo ein bis zwei Kilometer zu viel darüber entscheiden, ob eine Geldbuße, Punkte oder gar ein Fahrverbot droht, sollten Autofahrer im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten. Zwar werde üblicherweise bei Geschwindigkeitsmessungen eine Toleranz von drei km/h abgezogen, diese beziehe sich aber nur auf so genannte Verkehrsfehler, wie Ungenauigkeit der Elektronik, oder Unschärfen. Mögliche Bedienungsfehler seien darin nicht enthalten. Um die Messung zu überprüfen, müssen die Behörden allerdings den vollständigen, unbeschnittenen Fotobeweis vorlegen. Dann sei es einem Sachverständigen oftmals auch möglich, Winkelfehler anhand der Blitzfotos nachzuweisen. Zudem ist eine intensivere Schulung des Bedienung- und Auswertungspersonals von Radargeräten notwendig, um Fehler von Anfang an zu vermeiden. Bei vorliegen einer Rechtsschutzversicherung, hilft der Anwalt kostenlos.

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