Guten Abend, Fahrzeugkontrolle! Haben Sie etwas getrunken?
Wie soll man sich in einer solchen Situation – insbesondere nach vorangegangenem Alkoholgenuss – verhalten?
Zunächst: Versuchen Sie auf keinen Fall zu fliehen. Wer versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, gilt in höchstem Maße als verdächtig.
In der Regel werden die Polizeibeamten bei Alkoholkontrollen die Durchführung eines „Atemalkoholtests“ anbieten. Sollten Sie Alkohol getrunken haben, gleichgültig wie viel und sollte das Trinkende noch nicht lange zurückliegen, würde ich derzeit bis zum Vorliegen zuverlässiger Tests über mögliche Fremdeinwirkungen (Rasierwasser, Mundsprays etc. höflich, aber bestimmt die Mitwirkung verweigern. Grund: Auch die gemessene Atemalkoholkonzentration stellt einen eigenen Straftatbestand dar (§ 24 a StVG)! Verweigert der betroffene Autofahrer seine Zustimmung, ist die Anordnung einer Blutprobe so gut wie sicher. Rechtsgrundlage für die Blutprobe ist § 81 a der Strafprozessordnung. Machen Sie, außer zu Ihrer Person, keine Angaben über den vorangegangenen Alkoholgenuss oder zu sonstigen Tatumständen. Die Wahrscheinlichkeit, dass derartige Angaben später gegen Sie verwendet werden können, ist viel größer, als die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Angaben der Sache nutzen. Verhalten Sie sich ruhig und höflich. Vermeiden Sie es unter allen Umständen, gegen Polizeibeamte ausfällig zu werden, auch wenn Sie sich noch so ungerecht behandelt fühlen. Abgesehen davon, dass ein solches Verhalten ohnehin nichts bringt, könnte es dazu führen, dass die „Randaliererei“ als untrügliches Anzeichen dafür gewertet wird, dass eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorliegt.
Sollten Sie in eine solche Situation kommen und Alkohol genossen haben, ist es ratsam einen Rechtsanwalt aufzusuchen. In den meisten Fällen kommt sogar die Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten auf.